Vermögensschaden

Einordnung von Vermögensschäden

Vermögensschäden liegen vor, wenn ein finanzieller Nachteil entsteht, ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist. Ob und in welchem Umfang solche Schäden berücksichtigt werden, ist vertraglich geregelt.

Abgrenzung zu anderen Schadenarten

Im Haftungsrecht wird zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden unterschieden. Vermögensschäden betreffen ausschließlich finanzielle Nachteile, etwa entgangene Einnahmen oder zusätzliche Kosten.

Personenschäden
Sachschäden

Typische Entstehungssituationen

Vermögensschäden können beispielsweise durch fehlerhafte Auskünfte, Fristversäumnisse oder organisatorische Versäumnisse entstehen. Ob eine Schadenersatzpflicht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Haftungsgrundlagen.

Arbeitsfehler
Berufliche Fahrlässigkeit

Besonderheiten im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld werden Vermögensschäden häufig gesondert behandelt oder ausgeschlossen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Vermögensfolgeschäden
Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zu Vermögensschäden

Was ist ein Vermögensschaden?

Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist.

Unterscheiden sich Vermögens- und Vermögensfolgeschäden?

Vermögensfolgeschäden entstehen als Folge eines Personen- oder Sachschadens, während Vermögensschäden unabhängig davon auftreten.

Sind Vermögensschäden automatisch abgesichert?

Ob Vermögensschäden berücksichtigt werden, hängt von den vertraglichen Regelungen und dem jeweiligen Versicherungsprodukt ab.

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