Vermögensschaden – Finanzielle Folgeschäden im Haftungskontext
Ein Vermögensschaden bezeichnet einen finanziellen Nachteil, der nicht unmittelbar aus einem Personen- oder Sachschaden resultiert. Im Haftungskontext wird dieser Schaden gesondert eingeordnet.
Einordnung von Vermögensschäden
Vermögensschäden liegen vor, wenn ein finanzieller Nachteil entsteht, ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist. Ob und in welchem Umfang solche Schäden berücksichtigt werden, ist vertraglich geregelt.
Eine übergreifende Einordnung von Versicherungsthemen finden Sie auf
Kosten-Versicherung.de.
Abgrenzung zu anderen Schadenarten
Im Haftungsrecht wird zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden unterschieden. Vermögensschäden betreffen ausschließlich finanzielle Nachteile, etwa entgangene Einnahmen oder zusätzliche Kosten.
Typische Entstehungssituationen
Vermögensschäden können beispielsweise durch fehlerhafte Auskünfte, Fristversäumnisse oder organisatorische Versäumnisse entstehen. Ob eine Schadenersatzpflicht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Haftungsgrundlagen.
Besonderheiten im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld werden Vermögensschäden häufig gesondert behandelt oder ausgeschlossen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zu Vermögensschäden
Was ist ein Vermögensschaden?
Ein Vermögensschaden ist ein finanzieller Nachteil, der nicht auf einen Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist.
Unterscheiden sich Vermögens- und Vermögensfolgeschäden?
Vermögensfolgeschäden entstehen als Folge eines Personen- oder Sachschadens, während Vermögensschäden unabhängig davon auftreten.
Sind Vermögensschäden automatisch abgesichert?
Ob Vermögensschäden berücksichtigt werden, hängt von den vertraglichen Regelungen und dem jeweiligen Versicherungsprodukt ab.
