Vermögensfolgeschäden

Einordnung von Vermögensfolgeschäden

Vermögensfolgeschäden entstehen nicht eigenständig, sondern setzen einen vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden voraus. Sie betreffen ausschließlich finanzielle Nachteile, die mittelbar aus diesem Grundschaden resultieren.

Haftungsrechtlicher Hintergrund

Haftungsrechtlich werden Vermögensfolgeschäden dem ursprünglichen Schaden zugeordnet. Eine Ersatzpflicht kann nur bestehen, wenn auch für den zugrunde liegenden Personen- oder Sachschaden eine Haftung besteht.

Personenschäden
Sachschäden

Abgrenzung zu anderen Schadenarten

Vermögensfolgeschäden sind von eigenständigen Vermögensschäden zu unterscheiden, die ohne vorherige Personen- oder Sachschädigung entstehen. Die Abgrenzung ist für die haftungsrechtliche Einordnung maßgeblich.

Vermögensschaden

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld werden Vermögensfolgeschäden regelmäßig zusammen mit dem zugrunde liegenden Personen- oder Sachschaden betrachtet. Ob und in welchem Umfang sie berücksichtigt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang
Privathaftpflicht

FAQ – Häufige Fragen zu Vermögensfolgeschäden

Was sind Vermögensfolgeschäden?

Vermögensfolgeschäden sind finanzielle Nachteile, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen.

Unterscheiden sich Vermögensfolgeschäden von Vermögensschäden?

Ja, Vermögensfolgeschäden setzen einen vorherigen Personen- oder Sachschaden voraus, während Vermögensschäden eigenständig entstehen.

Sind Vermögensfolgeschäden automatisch versichert?

Ob Vermögensfolgeschäden berücksichtigt werden, hängt ausschließlich von den vertraglichen Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.

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