Verkehrssicherungspflicht – Rechtliche Einordnung von Sicherungspflichten
Die Verkehrssicherungspflicht beschreibt die rechtliche Verpflichtung, Gefahrenquellen so zu sichern, dass Dritte vor Schäden geschützt werden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Haftungsgrundlagen sowie die Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
Begriffliche Einordnung
Die Verkehrssicherungspflicht bezeichnet die Pflicht, Gefahrenquellen zu erkennen und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden Dritter zu vermeiden. Sie stellt eine rechtliche Pflicht dar und keine eigenständige Versicherungsart.
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Rechtlicher Hintergrund
Die Verkehrssicherungspflicht ergibt sich aus allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätzen. Eine Haftung kann entstehen, wenn erforderliche Sicherungsmaßnahmen unterlassen werden und hierdurch ein Schaden verursacht wird.
Abgrenzung zu anderen Haftungsformen
Die Verkehrssicherungspflicht ist von spezialgesetzlichen Haftungsformen abzugrenzen. Sie betrifft allgemeine Sicherungspflichten und nicht die Haftung für besondere Gefahrenquellen oder berufliche Tätigkeiten.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld bildet die Verkehrssicherungspflicht häufig die Grundlage für haftungsbezogene Versicherungen. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Verkehrssicherungspflicht
Was versteht man unter Verkehrssicherungspflicht?
Die Verkehrssicherungspflicht bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, Gefahrenquellen so zu sichern, dass Dritte nicht zu Schaden kommen.
Besteht die Verkehrssicherungspflicht immer?
Die Pflicht besteht im Rahmen des Zumutbaren und richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.
Ist die Verkehrssicherungspflicht eine Versicherung?
Nein, sie ist eine rechtliche Pflicht und keine Versicherung.