Tierhaftpflichtversicherung – Wichtiger Schutz für Tierhalter

Ein Tier kann noch so gut erzogen sein – es bleibt unberechenbar. Ob Hund, Pferd oder andere Tiere: Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu teuren Schäden führen.

Laut § 833 BGB (Tierhalterhaftung) haften Tierhalter uneingeschränkt und lebenslang für alle Schäden, die ihr Tier verursacht – auch ohne eigenes Verschulden!

Die Tierhaftpflichtversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen solcher Schäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab.


Warum ist eine Tierhaftpflichtversicherung wichtig?

Strenge gesetzliche Haftung
Tierhalter haften in voller Höhe mit ihrem gesamten Vermögen – unabhängig davon, ob sie schuld sind oder nicht.

💰 Hohe Kosten durch Personen- und Sachschäden
Ein Verkehrsunfall, ein Hundebiss oder ein gestürzter Reiter kann Schadenssummen in sechsstelliger Höhe verursachen.

Absicherung gegen unberechtigte Forderungen
Die Versicherung prüft, ob ein Schadenersatzanspruch gerechtfertigt ist, und übernimmt ggf. die gerichtliche Abwehr unbegründeter Forderungen.

📌 Beispiel:
Dein Pferd erschrickt und verursacht einen Verkehrsunfall. Der Autofahrer fordert Schmerzensgeld, Reparaturkosten und Verdienstausfall – die Versicherung übernimmt die Kosten.


Welche Tiere brauchen eine Haftpflichtversicherung?

🐶 Hunde – In vielen Bundesländern vorgeschrieben!
🐴 Pferde, Ponys & Esel – Pflicht für jeden Pferdehalter.
🐮 Rinder, Ziegen & Schafe – Empfohlen für Weidetierhalter.
🐍 Exotische Tiere – Manche Bundesländer verlangen eine Versicherung für gefährliche Tiere.

📌 Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Meerschweinchen sind meist über die Privathaftpflicht versichert.


Welche Schäden deckt die Tierhaftpflichtversicherung ab?

Personenschäden

  • Dein Hund beißt eine fremde Person oder einen anderen Hund.
  • Dein Pferd scheut, wirft den Reiter ab und verletzt ihn schwer.

Sachschäden

  • Dein Hund zerkratzt eine fremde Tür oder Möbel.
  • Dein Pferd beschädigt beim Ausritt eine Weide oder einen Zaun.

Vermögensschäden

  • Eine verletzte Person kann nicht arbeiten und verlangt Verdienstausfall.

Mietsachschäden (optional wählbar)

  • Schäden an Boxen, Ställen oder Mietwohnungen durch das Tier.

📌 Nicht versichert:

  • Eigene Verletzungen oder Schäden am eigenen Tier (dafür gibt es eine Tierkranken- oder OP-Versicherung).

Ist die Tierhaftpflichtversicherung Pflicht?

📌 Für Hunde:

  • Pflicht ggf. in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
  • In anderen Bundesländern für bestimmte Rassen oder nach Vorfällen vorgeschrieben.

📌 Für Pferde & andere Tiere:

  • Keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen.
  • Manche Reitställe und Weidegemeinschaften verlangen den Versicherungsnachweis.

Typische Schadensfälle – Beispiele aus der Praxis

🔹 Hund verursacht Fahrradunfall
Dein Hund rennt auf die Straße, ein Radfahrer stürzt und verletzt sich schwer. Die Versicherung zahlt Krankenhaus- und Schmerzensgeldkosten.

🔹 Pferd tritt aus und verletzt eine Person
Beim Ausreiten tritt dein Pferd nach hinten und verletzt einen Spaziergänger. Die Versicherung übernimmt Arzt- und Reha-Kosten.

🔹 Sachschaden an einer Mietwohnung
Dein Hund zerkratzt in einer Ferienwohnung das Parkett. Die Versicherung zahlt die Reparatur.


Was kostet eine Tierhaftpflichtversicherung?

Die Kosten hängen ab von:

💰 Tierart & Rasse (Listenhunde sind oft teurer)
💰 Versicherungssumme (empfohlen: mindestens 5 – 10 Millionen Euro)
💰 Zusatzoptionen (Mietsachschäden, Deckschäden, Auslandsdeckung)

📌 Richtwerte:

  • Hunde: ab ca. 40 – 150 € pro Jahr
  • Pferde: ab ca. 80 – 250 € pro Jahr
  • Weidetiere: individuell berechnet

💡 Tipp: Viele Versicherer bieten Rabatte für mehrere Tiere!


Tierhaftpflichtversicherung abschließen – So geht’s!

✅ 1. Versicherungssumme & Zusatzoptionen wählen
✅ 2. Angebote vergleichen und Vertrag abschließen
✅ 3. Im Schadensfall sofort melden & Regulierung abwarten

📌 Jetzt absichern!
Schütze dich vor hohen Schadensersatzforderungen und forder jetzt ein individuelles Angebot für deine Tierhaftpflichtversicherung an!

 

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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.