Tierhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierhalter bei Haftungsansprüchen Dritter, falls ihr Haustier Personenschäden oder Sachschäden anrichtet (§ 833 BGB). Bei Kleintieren wie Katzen oder Kaninchen ist in den meisten Fällen keine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung nötig.

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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.