Tierhaftpflichtversicherung

Tierhaftpflichtversicherung Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Tierhalter bei Haftungsansprüchen Dritter, falls ihr Haustier Personenschäden oder Sachschäden anrichtet (§ 833 BGB). Bei Kleintieren wie Katzen oder Kaninchen ist in den meisten Fällen keine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung nötig. Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten. Bitte beachten