Tiergefahr-Haftung – Haftung aus der besonderen Tiergefahr
Die Tiergefahr-Haftung beschreibt die gesetzliche Haftung von Tierhaltern für Schäden, die aus der typischen, unberechenbaren Natur eines Tieres entstehen. Sie gilt unabhängig von einem Verschulden des Halters.
Grundlagen
Die Tiergefahr-Haftung ist in § 833 BGB geregelt. Sie besagt, dass Tierhalter für Schäden haften, die durch die „typische Tiergefahr“ entstehen – auch dann, wenn sie keine Aufsichtspflicht verletzt haben.
Dazu gehören unvorhersehbare Reaktionen wie Flucht, Bisse, Stöße, Losreißen oder Panikverhalten. Die Tierhalterhaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen dieser Risiken.
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Leistungsbereiche
Die Tiergefahr-Haftung umfasst Schäden, die ohne Verschulden aus der Natur eines Tieres entstehen:
- Unvorhersehbare Tierreaktionen: Scheuen, Beißen, Ausschlagen, plötzliches Losreißen.
- Personenschäden: Verletzungen durch typische Tierbewegungen.
- Sachschäden: beschädigte Gegenstände, Fahrzeuge oder Kleidung.
- Vermögensfolgeschäden: z. B. Verdienstausfälle infolge eines Personenschadens.
- Schäden gegenüber Dritten: auch ohne Fehlverhalten des Halters.
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Zielgruppen
Die Tiergefahr-Haftung betrifft alle Tierhalter, deren Tiere ein unvorhersehbares Risiko darstellen. Besonders relevant ist sie für:
- Hundehalter aller Rassen
- Pferdehalter & Reitbeteiligungen
- Halterschaft größerer Haustiere
- Tierhalter mit häufiger Teilnahme am Straßen- oder Reitverkehr
- Personen, die Tiere an Dritte übergeben (z. B. Hundesitter)
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Kosten & Tarife
Die Kosten richten sich nach Tierart, Anzahl der Tiere, dem Leistungsumfang sowie der gewählten Deckungssumme der Tierhalterhaftpflicht.
Viele Tarife enthalten spezifische Bausteine zur Tiergefahr-Haftung bereits automatisch. Der genaue Umfang ist jedoch tarifabhängig.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Tiergefahr-Haftung?
Tierhalter haften für Schäden, die durch das typische Verhalten ihres Tieres entstehen – selbst wenn kein Fehlverhalten vorliegt.
Bin ich bei unvorhersehbaren Reaktionen meines Tieres abgesichert?
Ja, sofern die Tierhalterhaftpflicht solche Schäden umfasst. Dies betrifft z. B. Losreißen, Ausschlagen oder Beißen.
Gilt die Tiergefahr-Haftung auch bei Fremdbetreuung?
Viele Tarife decken Schäden ab, wenn das Tier vorübergehend von berechtigten Personen betreut wird. Der genaue Schutzumfang ist tarifabhängig.