Tiergefahr-Haftung – Rechtliche Einordnung tierbedingter Gefahren
Die Tiergefahr-Haftung beschreibt die rechtliche Verantwortlichkeit für Schäden, die aus dem eigenständigen Verhalten eines Tieres resultieren können. Maßgeblich sind die gesetzlichen Haftungsgrundlagen sowie der konkrete Schadenshergang.
Begriffliche Einordnung
Die Tiergefahr-Haftung bezeichnet die Haftung für Schäden, die auf das typische, unberechenbare Verhalten eines Tieres zurückzuführen sind. Der Begriff beschreibt eine rechtliche Haftungsgrundlage und keine eigenständige Versicherungsart.
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Rechtlicher Hintergrund
Die Tiergefahr stellt eine gesetzlich anerkannte Haftungsgrundlage dar. Eine Haftung kann unabhängig davon bestehen, ob den Tierhalter ein persönliches Verschulden trifft. Entscheidend ist die Verursachung des Schadens durch das Tier.
Abgrenzung zu anderen Haftungsformen
Die Tiergefahr-Haftung ist von der allgemeinen Privathaftung sowie von vertraglichen Haftungsregelungen abzugrenzen. Sie bezieht sich ausschließlich auf Schäden, die durch Tiere verursacht werden.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld bildet die Tiergefahr-Haftung die rechtliche Grundlage für tierbezogene Haftpflichtversicherungen. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Tiergefahr-Haftung
Was versteht man unter Tiergefahr-Haftung?
Die Tiergefahr-Haftung beschreibt die rechtliche Haftung für Schäden, die aus dem typischen Verhalten eines Tieres entstehen.
Ist ein Verschulden erforderlich?
Nein, eine Haftung kann auch ohne persönliches Verschulden des Tierhalters bestehen.
Ist die Tiergefahr-Haftung eine Versicherung?
Nein, es handelt sich um eine gesetzliche Haftungsgrundlage und nicht um eine Versicherung.