Tiergefahr-Haftung

Begriffliche Einordnung

Die Tiergefahr-Haftung bezeichnet die Haftung für Schäden, die auf das typische, unberechenbare Verhalten eines Tieres zurückzuführen sind. Der Begriff beschreibt eine rechtliche Haftungsgrundlage und keine eigenständige Versicherungsart.

Rechtlicher Hintergrund

Die Tiergefahr stellt eine gesetzlich anerkannte Haftungsgrundlage dar. Eine Haftung kann unabhängig davon bestehen, ob den Tierhalter ein persönliches Verschulden trifft. Entscheidend ist die Verursachung des Schadens durch das Tier.

Tierhalterhaftung

Abgrenzung zu anderen Haftungsformen

Die Tiergefahr-Haftung ist von der allgemeinen Privathaftung sowie von vertraglichen Haftungsregelungen abzugrenzen. Sie bezieht sich ausschließlich auf Schäden, die durch Tiere verursacht werden.

Privathaftpflicht
Fremdtierschäden

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld bildet die Tiergefahr-Haftung die rechtliche Grundlage für tierbezogene Haftpflichtversicherungen. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Tierhaftpflichtversicherung
Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zur Tiergefahr-Haftung

Was versteht man unter Tiergefahr-Haftung?

Die Tiergefahr-Haftung beschreibt die rechtliche Haftung für Schäden, die aus dem typischen Verhalten eines Tieres entstehen.

Ist ein Verschulden erforderlich?

Nein, eine Haftung kann auch ohne persönliches Verschulden des Tierhalters bestehen.

Ist die Tiergefahr-Haftung eine Versicherung?

Nein, es handelt sich um eine gesetzliche Haftungsgrundlage und nicht um eine Versicherung.

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