Deliktunfähigkeit

Deliktunfähigkeit – Haftungsausschluss nach gesetzlichen Vorgaben Deliktunfähigkeit bezeichnet einen gesetzlich geregelten Zustand, bei dem eine Person für verursachte Schäden nicht haftbar gemacht wird. Grundlage sind feste Alters- und Einsichtskriterien des Zivilrechts. Inhalt: Rechtliche Einordnung Abgrenzung zur Haftung Bedeutung im Haftungsrecht Einordnung im Versicherungsumfeld FAQ zur Deliktunfähigkeit Rechtliche Einordnung Die Deliktunfähigkeit ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. … Weiterlesen