Erweiterter-Schutz

Erweiterter Schutz – Vertragliche Ergänzungen zum Versicherungsumfang Der Begriff Erweiterter Schutz beschreibt vertragliche Ergänzungen, durch die der bestehende Versicherungsumfang um zusätzliche Regelungen erweitert werden kann. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Inhalt: Begriffliche Einordnung Abgrenzung zum Grundschutz Strukturelle Einordnung Einordnung im Versicherungsumfeld FAQ zum erweiterten Schutz Begriffliche Einordnung Erweiterter Schutz stellt keinen eigenständigen Versicherungszweig dar. … Weiterlesen