Sorgfaltspflichten

Begriffliche Einordnung

Sorgfaltspflichten bezeichnen die Verpflichtung, bei Handlungen oder Unterlassungen die im jeweiligen Kontext erforderliche Aufmerksamkeit und Umsicht anzuwenden. Maßgeblich ist, welches Verhalten im konkreten Fall als zumutbar gilt.

Rechtlicher Hintergrund

Sorgfaltspflichten ergeben sich aus allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätzen. Eine Haftung kann entstehen, wenn diese Pflichten verletzt werden und hierdurch ein Schaden verursacht wird.

Arbeitsfehler
Berufliche-Fahrlässigkeit

Abgrenzung zu anderen Pflichtverletzungen

Sorgfaltspflichtverletzungen sind von vorsätzlichem Handeln sowie von spezialgesetzlich geregelten Pflichtverstößen abzugrenzen. Maßgeblich ist stets der objektive Pflichtmaßstab.

Diensthaftpflicht
Privathaftpflicht

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld bilden Sorgfaltspflichten eine zentrale Grundlage für die Beurteilung haftungsrelevanter Sachverhalte. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang
Vermögensschaden

FAQ – Häufige Fragen zu Sorgfaltspflichten

Was sind Sorgfaltspflichten?

Sorgfaltspflichten beschreiben rechtliche Anforderungen an umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln.

Führt jede Verletzung der Sorgfaltspflicht zu Haftung?

Nein, eine Haftung entsteht nur, wenn zusätzlich ein Schaden verursacht wird und ein ursächlicher Zusammenhang besteht.

Sind Sorgfaltspflichten gesetzlich festgelegt?

Sorgfaltspflichten ergeben sich aus allgemeinen rechtlichen Grundsätzen und werden anhand des jeweiligen Einzelfalls beurteilt.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden