Vermögensfolgeschäden in der Privathaftpflicht
Vermögensfolgeschäden entstehen, wenn durch einen Personen- oder Sachschaden weitere finanzielle Nachteile auftreten. Die Privathaftpflicht deckt diese Folgekosten häufig mit ab.
Grundlagen
Vermögensfolgeschäden sind finanzielle Nachteile, die als unmittelbare Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Die Privathaftpflichtversicherung unterscheidet diese von echten Vermögensschäden, die unabhängig von einem Personen- oder Sachschaden auftreten würden.
Typische Beispiele sind Verdienstausfälle, Mietkosten oder Nutzungsausfälle, die im Zusammenhang mit einem vorherigen Schadenereignis stehen.
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Leistungsbereiche
Vermögensfolgeschäden können vielfältig auftreten. Die Privathaftpflicht übernimmt sie, wenn sie direkt aus einem vorherigen Personen- oder Sachschaden resultieren.
- Verdienstausfälle: z. B. wenn die geschädigte Person arbeitsunfähig ist.
- Nutzungsausfälle: etwa der Ausfall eines Haushaltsgeräts nach Beschädigung.
- Zusatzkosten: z. B. Fahrtkosten, Betreuung oder notwendige Ersatzbeschaffungen.
- Miet- und Folgekosten: z. B. Kosten für Ersatzgeräte oder Leihgegenstände.
- Sonstige Folgekosten: alle finanziellen Schäden, die direkt mit dem Grundschaden zusammenhängen.
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Zielgruppen
Vermögensfolgeschäden betreffen nahezu alle Lebensbereiche und können in vielen Alltagssituationen entstehen. Besonders relevant ist der Schutz für Familien, Berufstätige, Mieter und Personen mit regelmäßigem Kontakt zu fremdem Eigentum.
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Kosten & Tarife
Die Kosten für Tarife, die Vermögensfolgeschäden abdecken, hängen von der Deckungssumme und dem allgemeinen Leistungsumfang der Privathaftpflicht ab. Da Folgekosten oft schwer kalkulierbar sind, ist eine ausreichend hohe Deckungssumme empfehlenswert.
Viele Tarife decken Vermögensfolgeschäden ohne separate Leistungsbegrenzung ab, da sie integraler Bestandteil eines Schadenereignisses sind.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist ein Vermögensfolgeschaden?
Ein Vermögensfolgeschaden ist ein finanzieller Nachteil, der unmittelbar aus einem vorherigen Personen- oder Sachschaden entsteht.
Wer übernimmt die Kosten für Vermögensfolgeschäden?
Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Folgeschäden, wenn sie unmittelbar mit einem gedeckten Schadenereignis verbunden sind – abhängig vom Tarif.
Was sind typische Beispiele?
Beispiele sind Verdienstausfälle, Mietkosten für Ersatzgeräte oder Nutzungsausfälle nach einem Sachschaden.