Tierhalterhaftpflicht Pferd
Neue Versicherungssummen, Gnadenbrottarif inkl. Versehensklausel,
finanzieller Schutz bei Pferderipperattacken.

Für Pferdebesitzer (und auch Besitzer von Pony, Esel und Gnadenbrottieren) ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber alle Experten raten dringend dazu, eine Pferdehaftpflicht abzuschließen. Denn egal welchen Schaden Ihr Pferd verursacht: Sie als Halter müssen dafür geradestehen – auch ohne eigenes Verschulden.

HIGHLIGHTS DER NEUEN PFERDEHALTERHAFTPFLICHT
– Pferderipper (optimum): Versicherungsschutz bei Schädigung des versicherten Pferdes durch einen Pferderipper bis 10 TS Euro
– Wolfsriss (optimum): Versicherungsschutz bei Verletzung des versicherten Pferdes durch einen Wolfsriss bis 10 TS Euro

– Neue Versicherungssummen:
classic: 10 Mio. EUR; premium: 20 Mio. EUR; optimum: 40 Mio. EUR
– Gnadenbrottarif inkl. Versehensklausen: Sollte das Pferd versehentlich/unwissentlich geritten werden, besteht Versicherungsschutz.
– Bergungskosten: premium: 10 TS EUR / optimum 20 TS
– Reiten / Führen fremder Pferde (premium und optimum)
– Schäden durch Fohlen: Im premium- und optimum-Tarif sogar bis 18 Monate
– Keine Leistungseinschränkung bei versehentlicher Obliegenheitsverletztung (premium und optimum)
– Mietsachschäden an Reitutensilien
– Mietsachschäden an Immobilien, wie z.B. Stallungen bzw. Boxen, Weiden und Zäunen, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen oder Pferdesolarien
– Verfügungsstellung der Tiere zu Vereinszwecken oder Veranstalltungen (premium und optimum)

Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.