Pferdehaftpflicht

Begriffliche Einordnung

Die Pferdehaftpflicht stellt keinen eigenständigen Rechtsbegriff dar. Sie beschreibt die versicherungsbezogene Einordnung von Haftungsrisiken, die sich aus der Haltung eines Pferdes ergeben können.

Rechtlicher Hintergrund

Die Haftung für Schäden, die durch Pferde verursacht werden, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften zur Tierhalterhaftung. Eine Haftung kann unabhängig von einem Verschulden des Halters bestehen.

Tierhalterhaftung
Tiergefahr-Haftung

Abgrenzung zu anderen Haftungsbereichen

Die Pferdehaftpflicht ist von anderen privaten Haftungsbereichen abzugrenzen. Sie betrifft ausschließlich Risiken, die unmittelbar aus der Pferdehaltung resultieren.

Tierhaftpflichtversicherung
Privathaftpflicht

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld wird die Pferdehaftpflicht als spezieller Bereich der Tierhalterhaftung eingeordnet. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zur Pferdehaftpflicht

Was versteht man unter Pferdehaftpflicht?

Die Pferdehaftpflicht beschreibt die Einordnung von Haftungsrisiken, die aus der Haltung eines Pferdes entstehen können.

Ist Pferdehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Ob eine Verpflichtung besteht, richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben.

Ist die Pferdehaftpflicht Teil der Privathaftpflicht?

Die Pferdehaftpflicht wird in der Regel gesondert betrachtet und ist nicht automatisch Bestandteil einer Privathaftpflicht.

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