Kinderabsicherung

Grundlagen

Kinder verursachen schnell Schäden – oft unbeabsichtigt. Die Haftpflichtversicherung greift jedoch nur dann, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung festgestellt werden kann.

Deliktunfähige Kinder haften selbst nicht. Entschädigungen können aber je nach Tarif erfolgen, wenn den Aufsichtspersonen eine Pflichtverletzung nachgewiesen wird.

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Kosten-Rechtsschutz.de – Neutrale Informationen zu Haftungs- und Risikothemen

Leistungsbereiche

Typische Leistungsbausteine:

  • Aufsichtspflichtverletzung: zentrale Voraussetzung für Versicherungsschutz.
  • Schäden in Schule oder Kita: Missgeschicke mit fremdem Eigentum.
  • Freizeit- und Spielsituationen: Schäden bei Freunden oder im Umfeld.
  • Kleine Haustiere: Alltagsbezogene Risiken.
  • Digitale Schäden: z. B. unbeabsichtigte Internetschäden.

Zielgruppen

Familien mit minderjährigen Kindern, Patchwork-Familien und Haushalte mit Kindern in Ausbildung.

Kosten & Tarife

Die Kosten richten sich nach Leistungsumfang und Deckungssumme. Kinder sind häufig automatisch im Familientarif enthalten.

FAQ – Häufige Fragen

Sind Schäden durch kleine Kinder versichert?

Kinder unter sieben Jahren (bzw. unter zehn Jahren im Straßenverkehr) sind deliktunfähig. Versicherungsschutz besteht nur, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt.

Sind Schäden in Schule oder Kita abgedeckt?

Schäden an fremdem Eigentum können abgesichert sein, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt.

Sind volljährige Kinder mitversichert?

Ja, wenn sie im Haushalt leben und sich in Ausbildung befinden.

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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025