Kinderabsicherung

Begriffliche Einordnung

Kinderabsicherung stellt keinen eigenständigen Versicherungszweig dar. Der Begriff bezeichnet vielmehr vertragliche Regelungen, durch die Kinder als mitberücksichtigte Personen innerhalb eines bestehenden Versicherungsvertrags eingeordnet werden können.

Rechtlicher Hintergrund

Die Haftung von Kindern ist gesetzlich gesondert geregelt. Ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht, richtet sich insbesondere nach Alter und Einsichtsfähigkeit. Vertragliche Regelungen können diese gesetzliche Ausgangslage aufgreifen.

Deliktunfähigkeit

Abgrenzung zu anderen Regelungen

Kinderabsicherung ist von Regelungen zur Haushaltsgemeinschaft oder zu Familienleistungen abzugrenzen. Sie betrifft ausschließlich die vertragliche Berücksichtigung minderjähriger Personen.

Familienleistungen
Haushaltsgemeinschaft

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld dient die Kinderabsicherung der organisatorischen Zuordnung von Kindern innerhalb eines Vertrags. Ob und in welchem Umfang eine Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang
Familienhaftpflicht

FAQ – Häufige Fragen zur Kinderabsicherung

Was bedeutet Kinderabsicherung?

Kinderabsicherung bezeichnet vertragliche Regelungen zur Berücksichtigung minderjähriger Personen innerhalb eines Versicherungsvertrags.

Ist Kinderabsicherung gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, die Kinderabsicherung ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus einer gesetzlichen Verpflichtung.

Besteht durch Kinderabsicherung automatisch eine Haftung?

Nein, eine Haftung ergibt sich ausschließlich aus den gesetzlichen Haftungsregelungen und nicht aus der vertraglichen Berücksichtigung.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden