Internetschäden – Haftungsrechtliche Einordnung digital verursachter Schäden
Internetschäden bezeichnen Schäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Dienste, internetbasierter Kommunikation oder Online-Anwendungen entstehen. Maßgeblich ist nicht das Medium, sondern die rechtliche Einordnung der jeweiligen Schadenart.
Begriffliche Einordnung
Internetschäden stellen keine eigenständige Schadenart dar. Der Begriff dient der Beschreibung von Schäden, deren Entstehung im digitalen Umfeld liegt. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach Art und Wirkung des entstandenen Schadens.
Eine übergreifende Einordnung von Haftungs- und Versicherungsthemen finden Sie auf Kosten-Versicherung.de.
Haftungsrechtlicher Rahmen
Ob ein im digitalen Umfeld entstandener Schaden haftungsrechtlich relevant ist, bestimmt sich nach den allgemeinen gesetzlichen Haftungsgrundlagen. Maßgeblich ist, ob durch das Verhalten Rechte oder schutzwürdige Interessen Dritter beeinträchtigt wurden.
Abgrenzung zu anderen Schadenarten
Internetschäden können unterschiedliche Schadenarten betreffen. Je nach Sachverhalt handelt es sich um Sachschäden, Vermögensschäden oder Vermögensfolgeschäden. Die Zuordnung erfolgt unabhängig vom digitalen Entstehungskontext.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld werden Schäden mit digitalem Bezug nicht pauschal behandelt. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zu Internetschäden
Was sind Internetschäden?
Internetschäden sind Schäden, deren Entstehung im Zusammenhang mit digitaler oder internetbasierter Nutzung steht.
Sind Internetschäden eine eigene Schadenart?
Nein, Internetschäden stellen keine eigenständige Schadenart dar, sondern werden nach der Art des entstandenen Schadens eingeordnet.
Sind Internetschäden automatisch versichert?
Ob Internetschäden berücksichtigt werden, hängt ausschließlich von den vertraglichen Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.