Verkehrssicherungspflicht

Grundlagen

Die Verkehrssicherungspflicht sorgt dafür, dass öffentliche und private Wege, Zugänge und Bereiche so gestaltet sind, dass keine unnötigen Gefahren bestehen. Eigentümer müssen diese Flächen regelmäßig kontrollieren und notwendige Maßnahmen ergreifen, um Unfälle zu vermeiden.

Verletzungen dieser Pflicht können zu Schadenersatzforderungen führen. Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche.

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Leistungsbereiche

Die Verkehrssicherungspflicht umfasst eine Vielzahl von Aufgaben und Gefahrenbereichen:

  • Wege- und Flächensicherung: Absicherung von Zufahrten, Gehwegen und Eingangsbereichen.
  • Winterdienstpflichten: Räumen und Streuen bei Schnee und Glätte.
  • Kontrollpflichten: regelmäßige Begehungen zur Erkennung möglicher Gefahrenquellen.
  • Beleuchtung und Sichtbarkeit: ausreichende Beleuchtung von Wegen und Bereichen.
  • Bauliche Sicherheit: stabile Geländer, Treppen, Absperrungen und Befestigungen.

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Zielgruppen

Die Verkehrssicherungspflicht betrifft verschiedene Personengruppen, die Verantwortung für Wege und Flächen tragen:

  • Eigentümer privater und gewerblicher Grundstücke
  • Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten
  • Hausverwaltungen und Gebäudeverwalter
  • Betreiber von Parkplätzen, Innenhöfen oder Gemeinschaftsflächen
  • Besitzer privater Wege und Zufahrten

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Kosten & Tarife

Die Kosten der Grundbesitzerhaftpflicht hängen von Art, Größe und Nutzung der Fläche ab. Besonders verkehrsreiche oder schlecht einsehbare Zonen können zu höheren Beiträgen führen.

Deckungssumme, Winterdienstpflichten und regelmäßige Kontrollen wirken sich ebenfalls auf die Tarifgestaltung aus.

FAQ – Häufige Fragen

Was umfasst die Verkehrssicherungspflicht?

Sie umfasst die Pflicht, Wege, Flächen und Zugänge so zu sichern, dass keine vermeidbaren Gefahren für Dritte bestehen.

Wer haftet bei Glätte oder Schnee?

Eigentümer haften, wenn sie Räum- und Streupflichten nicht erfüllen. Die Grundbesitzerhaftpflicht kann berechtigte Ansprüche übernehmen.

Muss ich mein Grundstück regelmäßig kontrollieren?

Ja. Regelmäßige Begehungen und Kontrollen gehören zur Verkehrssicherungspflicht und beugen Haftungsfällen vor.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025