Haus und Grund – Haftungsrisiken für Eigentümer und Vermieter
Haus-und-Grund ordnet Haftungsrisiken ein, die sich aus dem Besitz, der Nutzung oder der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden ergeben können. Maßgeblich sind die gesetzlichen Haftungsgrundlagen sowie die vertraglichen Regelungen.
Einordnung von Haus-und-Grund
Der Begriff Haus-und-Grund beschreibt Haftungsrisiken, die mit Grundstücken, Wohngebäuden und deren baulichen Anlagen verbunden sein können. Eigentümer und Vermieter unterliegen hierbei besonderen Sorgfalts- und Sicherungspflichten.
Eine übergeordnete Einordnung zu Haftung und Versicherung finden Sie auf
Kosten-Versicherung.de.
Typische Haftungsbereiche
Haftungsansprüche können entstehen, wenn Dritte durch bauliche Mängel, unzureichende Sicherungsmaßnahmen oder Gefahrenquellen auf dem Grundstück zu Schaden kommen. Ob und in welchem Umfang eine Einordnung erfolgt, ist vertraglich geregelt.
Verkehrssicherungspflichten
Zu den zentralen Pflichten zählen Maßnahmen zur Absicherung von Wegen, Zugängen und Gemeinschaftsflächen. Die Anforderungen richten sich nach Art, Nutzung und Zustand des Grundstücks.
Besondere Risikokonstellationen
Bestimmte Anlagen oder Einrichtungen können erhöhte Haftungsrisiken mit sich bringen. Dazu zählen unter anderem technische Anlagen oder umweltrelevante Einrichtungen, deren Betrieb besonderen Anforderungen unterliegt.
FAQ – Häufige Fragen zu Haus-und-Grund
Was umfasst der Bereich Haus-und-Grund?
Haus-und-Grund umfasst Haftungsrisiken, die sich aus dem Eigentum oder der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden ergeben können.
Wer trägt die Haftung bei Schäden?
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschchriften sowie nach den vertraglichen Vereinbarungen im jeweiligen Einzelfall.
Gelten besondere Pflichten für Vermieter?
Vermieter unterliegen besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten, deren Umfang gesetzlich und vertraglich bestimmt ist.
