Grundbesitzerhaftung – Rechtliche Einordnung der Haftung für Grundstücke
Die Grundbesitzerhaftung beschreibt die rechtliche Verantwortung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder der Nutzung eines Grundstücks entstehen können. Maßgeblich sind die gesetzlichen Haftungsgrundlagen sowie die Umstände des jeweiligen Schadenfalls.
Begriffliche Einordnung
Die Grundbesitzerhaftung bezeichnet die Haftung des Eigentümers oder Besitzers eines Grundstücks für Schäden, die durch den Zustand oder die Nutzung des Grundstücks verursacht werden. Sie stellt eine rechtliche Haftungsgrundlage dar und keine eigenständige Versicherungsart.
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Rechtlicher Hintergrund
Die Haftung im Rahmen der Grundbesitzerhaftung ergibt sich aus allgemeinen gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Entscheidend ist, ob zumutbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unterlassen wurden.
Abgrenzung zu anderen Haftungsformen
Die Grundbesitzerhaftung ist von der Privathaftpflicht sowie von beruflichen Haftungsformen abzugrenzen. Sie bezieht sich ausschließlich auf Risiken, die mit Grundstücken oder baulichen Anlagen verbunden sind.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld bildet die Grundbesitzerhaftung die rechtliche Grundlage für grundstücksbezogene Haftpflichtversicherungen. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Grundbesitzerhaftung
Was ist Grundbesitzerhaftung?
Grundbesitzerhaftung bezeichnet die rechtliche Haftung für Schäden, die durch den Zustand oder die Nutzung eines Grundstücks entstehen.
Gilt die Grundbesitzerhaftung nur für Eigentümer?
Die Haftung kann auch Personen betreffen, die ein Grundstück tatsächlich besitzen oder nutzen, abhängig vom Einzelfall.
Ist die Grundbesitzerhaftung eine Versicherung?
Nein, es handelt sich um eine rechtliche Haftungsgrundlage und nicht um eine Versicherung.