Grundbesitzerhaftung

Grundlagen

Eigentümer haften für die Sicherheit ihres Grundstücks. Kommt es zu Unfällen oder Schäden durch mangelhafte Wege, ungesicherte Bereiche oder unzureichende Winterpflichten, kann der Grundbesitzer haftbar gemacht werden.

Die Grundbesitzerhaftpflicht schützt vor finanziellen Folgen solcher Ansprüche und ist besonders wichtig für unbebaute oder vermietete Grundstücke.

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Kosten-Rechtsschutz.de – Neutrale Informationen zu Haftungs- und Risikothemen

Leistungsbereiche

Die Grundbesitzerhaftpflicht deckt typische Risiken ab, die von Grundstücken ausgehen können:

  • Verkehrssicherungspflichten: Sicherung von Wegen, Einfahrten, Treppen & Zugängen.
  • Winterdienstpflichten: Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glätte.
  • Bauliche Risiken: herabfallende Teile, lose Fassadenbereiche oder Schäden durch mangelnde Instandhaltung.
  • Personenschäden: z. B. Stürze auf Wegen oder Zufahrten.
  • Sachschäden: z. B. durch Bäume oder bauliche Anlagen.

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Zielgruppen

Die Grundbesitzerhaftpflicht ist für alle relevant, die ein Grundstück besitzen, verwalten oder vermieten. Besonders wichtig ist sie für:

  • Eigentümer unbebauter Grundstücke
  • Vermieter von Wohn- oder Gewerbeobjekten
  • Hausverwaltungen
  • Erbengemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften
  • Besitzer privater Wege und Zufahrten

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Kosten & Tarife

Die Kosten hängen von der Art und Größe des Grundstücks sowie dem Nutzungszweck ab. Unbebaute oder unbewohnte Grundstücke werden häufig separat bewertet.

Tarifmerkmale wie Deckungssumme, bauliche Risiken und besondere Gefahrenzonen beeinflussen die Beitragshöhe.

FAQ – Häufige Fragen

Wer haftet bei einem Unfall auf meinem Grundstück?

Eigentümer haften, wenn Schäden durch mangelnde Verkehrssicherung oder unzureichende Pflege entstehen. Die Grundbesitzerhaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche.

Brauche ich als Vermieter eine Grundbesitzerhaftpflicht?

Ja, sie ist besonders für vermietete oder unbewohnte Grundstücke wichtig, da hier häufiger Schäden oder Ansprüche auftreten.

Bin ich bei Schneefall und Glättehaftung geschützt?

Ja, viele Tarife decken Schäden durch Verletzungen der Räum- und Streupflicht ab. Der genaue Umfang hängt vom Tarif ab.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025