Grundbesitzerhaftung

Begriffliche Einordnung

Die Grundbesitzerhaftung bezeichnet die Haftung des Eigentümers oder Besitzers eines Grundstücks für Schäden, die durch den Zustand oder die Nutzung des Grundstücks verursacht werden. Sie stellt eine rechtliche Haftungsgrundlage dar und keine eigenständige Versicherungsart.

Rechtlicher Hintergrund

Die Haftung im Rahmen der Grundbesitzerhaftung ergibt sich aus allgemeinen gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten. Entscheidend ist, ob zumutbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr unterlassen wurden.

Verkehrssicherungspflicht

Abgrenzung zu anderen Haftungsformen

Die Grundbesitzerhaftung ist von der Privathaftpflicht sowie von beruflichen Haftungsformen abzugrenzen. Sie bezieht sich ausschließlich auf Risiken, die mit Grundstücken oder baulichen Anlagen verbunden sind.

Privathaftpflicht
Bauliche-Anlagen

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld bildet die Grundbesitzerhaftung die rechtliche Grundlage für grundstücksbezogene Haftpflichtversicherungen. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Haus-und-Grund
Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zur Grundbesitzerhaftung

Was ist Grundbesitzerhaftung?

Grundbesitzerhaftung bezeichnet die rechtliche Haftung für Schäden, die durch den Zustand oder die Nutzung eines Grundstücks entstehen.

Gilt die Grundbesitzerhaftung nur für Eigentümer?

Die Haftung kann auch Personen betreffen, die ein Grundstück tatsächlich besitzen oder nutzen, abhängig vom Einzelfall.

Ist die Grundbesitzerhaftung eine Versicherung?

Nein, es handelt sich um eine rechtliche Haftungsgrundlage und nicht um eine Versicherung.

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