Gefälligkeitsschäden

Einordnung von Gefälligkeitsschäden

Als Gefälligkeitsschäden werden Schäden bezeichnet, die im Zusammenhang mit freiwilligen Hilfeleistungen ohne rechtliche Verpflichtung entstehen können. Die Besonderheit liegt darin, dass keine vertragliche Leistungspflicht besteht.

Haftungsrechtlicher Hintergrund

Ob bei Gefälligkeitsschäden eine Schadenersatzpflicht besteht, hängt von den gesetzlichen Haftungsgrundlagen ab. Dabei spielt unter anderem eine Rolle, in welchem Umfang ein Haftungsmaßstab anzulegen ist.

Sorgfaltspflichten
Arbeitsfehler

Abgrenzung zu anderen Schadenarten

Gefälligkeitsschäden sind von klassischen Sach- oder Vermögensschäden abzugrenzen, die aus vertraglichen oder beruflichen Tätigkeiten entstehen. Die rechtliche Bewertung erfolgt eigenständig.

Sachschäden
Vermögensschaden

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld werden Gefälligkeitsschäden gesondert betrachtet. Ob und in welchem Umfang vertragliche Regelungen diese Schäden berücksichtigen, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang
Privathaftpflicht

FAQ – Häufige Fragen zu Gefälligkeitsschäden

Was versteht man unter Gefälligkeitsschäden?

Gefälligkeitsschäden sind Schäden, die im Rahmen freiwilliger und unentgeltlicher Hilfeleistungen entstehen können.

Besteht bei Gefälligkeitsschäden automatisch eine Haftung?

Nein, eine Haftung ergibt sich nicht automatisch, sondern richtet sich nach den gesetzlichen Haftungsgrundlagen des Einzelfalls.

Sind Gefälligkeitsschäden versichert?

Ob Gefälligkeitsschäden berücksichtigt werden, hängt ausschließlich von den vertraglichen Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.

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