Fremdtierschäden – Haftungsrechtliche Einordnung von Schäden durch fremde Tiere
Fremdtierschäden bezeichnen Schäden, die durch Tiere verursacht werden, die nicht dem Geschädigten selbst zuzuordnen sind. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen zur Tierhalterhaftung sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Begriffliche Einordnung
Fremdtierschäden liegen vor, wenn ein Tier einen Schaden verursacht und dieses Tier nicht dem Geschädigten selbst gehört oder von ihm gehalten wird. Der Begriff dient der sachlichen Abgrenzung innerhalb der tierbezogenen Haftung.
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Rechtlicher Hintergrund
Die Haftung für Schäden durch fremde Tiere richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften zur Tierhalterhaftung. Entscheidend ist die Zuordnung des Tieres zu einem Tierhalter sowie der konkrete Schadenshergang.
Abgrenzung zu anderen Schadenarten
Fremdtierschäden sind von Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden abzugrenzen. Sie beschreiben nicht die Schadenart selbst, sondern den tierbezogenen Entstehungskontext.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld werden Fremdtierschäden im Zusammenhang mit tierbezogenen Haftungsrisiken betrachtet. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zu Fremdtierschäden
Was sind Fremdtierschäden?
Fremdtierschäden sind Schäden, die durch ein Tier verursacht werden, das nicht dem Geschädigten selbst zugeordnet ist.
Unterscheiden sich Fremdtierschäden von Tierhalterhaftung?
Fremdtierschäden beschreiben den Schadenskontext, während die Tierhalterhaftung die rechtliche Haftungsgrundlage darstellt.
Sind Fremdtierschäden automatisch versichert?
Ob Fremdtierschäden berücksichtigt werden, hängt ausschließlich von den vertraglichen Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.