Fremdtierschäden

Begriffliche Einordnung

Fremdtierschäden liegen vor, wenn ein Tier einen Schaden verursacht und dieses Tier nicht dem Geschädigten selbst gehört oder von ihm gehalten wird. Der Begriff dient der sachlichen Abgrenzung innerhalb der tierbezogenen Haftung.

Rechtlicher Hintergrund

Die Haftung für Schäden durch fremde Tiere richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften zur Tierhalterhaftung. Entscheidend ist die Zuordnung des Tieres zu einem Tierhalter sowie der konkrete Schadenshergang.

Tierhalterhaftung
Tiergefahr-Haftung

Abgrenzung zu anderen Schadenarten

Fremdtierschäden sind von Sachschäden, Personenschäden oder Vermögensschäden abzugrenzen. Sie beschreiben nicht die Schadenart selbst, sondern den tierbezogenen Entstehungskontext.

Sachschäden
Personenschäden

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld werden Fremdtierschäden im Zusammenhang mit tierbezogenen Haftungsrisiken betrachtet. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Tierhaftpflichtversicherung
Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zu Fremdtierschäden

Was sind Fremdtierschäden?

Fremdtierschäden sind Schäden, die durch ein Tier verursacht werden, das nicht dem Geschädigten selbst zugeordnet ist.

Unterscheiden sich Fremdtierschäden von Tierhalterhaftung?

Fremdtierschäden beschreiben den Schadenskontext, während die Tierhalterhaftung die rechtliche Haftungsgrundlage darstellt.

Sind Fremdtierschäden automatisch versichert?

Ob Fremdtierschäden berücksichtigt werden, hängt ausschließlich von den vertraglichen Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.

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