Familienleistungen – Vertragliche Einordnung familienbezogener Regelungen
Familienleistungen bezeichnen vertragliche Regelungen, durch die mehrere im familiären Zusammenhang stehende Personen innerhalb eines Versicherungsvertrags berücksichtigt werden können. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Begriffliche Einordnung
Familienleistungen stellen keinen eigenständigen Leistungsanspruch dar. Der Begriff beschreibt vielmehr vertragliche Regelungen, die eine gemeinsame Einordnung mehrerer Personen innerhalb eines privaten Lebensumfelds ermöglichen.
Eine übergreifende Einordnung von Haftungs- und Versicherungsthemen finden Sie auf Kosten-Versicherung.de.
Berücksichtigte Personenkreise
Welche Personen im Rahmen von Familienleistungen berücksichtigt werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Üblicherweise werden Partner sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder einbezogen, wobei Abweichungen möglich sind.
Abgrenzung zu Einzelregelungen
Familienleistungen sind von Regelungen zu einzelnen versicherten Personen abzugrenzen. Sie betreffen nicht die Haftung als solche, sondern die organisatorische Zusammenfassung mehrerer Personen innerhalb eines Vertrags.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld dienen Familienleistungen der strukturellen Ausgestaltung von Verträgen. Ob und in welchem Umfang sie vorgesehen sind, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zu Familienleistungen
Was sind Familienleistungen?
Familienleistungen bezeichnen vertragliche Regelungen zur gemeinsamen Berücksichtigung mehrerer Familienangehöriger innerhalb eines Versicherungsvertrags.
Sind Familienleistungen gesetzlich festgelegt?
Nein, Familienleistungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus gesetzlichen Vorgaben.
Gelten Familienleistungen automatisch?
Ob Familienleistungen vorgesehen sind, hängt ausschließlich von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.