Familienleistungen

Begriffliche Einordnung

Familienleistungen stellen keinen eigenständigen Leistungsanspruch dar. Der Begriff beschreibt vielmehr vertragliche Regelungen, die eine gemeinsame Einordnung mehrerer Personen innerhalb eines privaten Lebensumfelds ermöglichen.

Berücksichtigte Personenkreise

Welche Personen im Rahmen von Familienleistungen berücksichtigt werden, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Üblicherweise werden Partner sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder einbezogen, wobei Abweichungen möglich sind.

Familienhaftpflicht
Haushaltsgemeinschaft
Partnerregelung

Abgrenzung zu Einzelregelungen

Familienleistungen sind von Regelungen zu einzelnen versicherten Personen abzugrenzen. Sie betreffen nicht die Haftung als solche, sondern die organisatorische Zusammenfassung mehrerer Personen innerhalb eines Vertrags.

Privathaftpflicht

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld dienen Familienleistungen der strukturellen Ausgestaltung von Verträgen. Ob und in welchem Umfang sie vorgesehen sind, richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zu Familienleistungen

Was sind Familienleistungen?

Familienleistungen bezeichnen vertragliche Regelungen zur gemeinsamen Berücksichtigung mehrerer Familienangehöriger innerhalb eines Versicherungsvertrags.

Sind Familienleistungen gesetzlich festgelegt?

Nein, Familienleistungen ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus gesetzlichen Vorgaben.

Gelten Familienleistungen automatisch?

Ob Familienleistungen vorgesehen sind, hängt ausschließlich von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

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