Amtshaftung

Grundlagen

Bei der Amtshaftung geht es um Schäden, die durch Verstöße gegen amtliche Pflichten entstehen. Diese Schäden können sowohl Bürger als auch Unternehmen betreffen. Fehlerhafte Entscheidungen, unvollständige Dokumente oder Verzögerungen können weitreichende Schäden verursachen.

Die Diensthaftpflicht bietet Schutz, wenn eine Amtspflichtverletzung zu berechtigten Schadenersatzforderungen führt.

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Kosten-Rechtsschutz.de – Neutrale Informationen zu Haftungs- und Risikothemen

Leistungsbereiche

Die Amtshaftung umfasst typische Risiken, die bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben entstehen können:

  • Fehlerhafte Entscheidungen: unzutreffende Bewertungen oder unvollständige Prüfungen.
  • Amtspflichtverletzungen: Verstöße gegen Vorgaben bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten.
  • Verzögerungen und Fristversäumnisse: verspätete Bearbeitung von Anträgen oder Bescheiden.
  • Dokumenten- und Aktenfehler: Fehlablagen, fehlende Informationen oder falsche Auskünfte.
  • Vermögensschäden: finanzielle Nachteile für Bürger oder Unternehmen infolge amtlicher Fehler.

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Zielgruppen

Die Amtshaftung betrifft Personen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen oder Bürgerentscheidungen treffen. Besonders relevant ist sie für:

  • Beamte in Behörden, Schulen oder kommunalen Einrichtungen
  • Angestellte im öffentlichen Dienst mit amtlichen Entscheidungsbefugnissen
  • Mitarbeiter mit Prüf-, Genehmigungs- oder Bewilligungsaufgaben
  • Führungskräfte in öffentlichen Institutionen
  • Beschäftigte mit hoher Dokumentations- oder Verwaltungsverantwortung

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Kosten & Tarife

Die Kosten hängen vom Tätigkeitsbereich, der Risikoeinstufung und der gewünschten Deckungssumme ab. Tätigkeiten mit hoheitlichen Entscheidungen werden häufig höher eingestuft.

Auch Umfang und Höhe möglicher Vermögensschäden beeinflussen die Tarifstruktur.

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine Amtspflichtverletzung?

Eine Amtspflichtverletzung liegt vor, wenn bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben Vorgaben oder Pflichten nicht eingehalten werden und dadurch ein Schaden entsteht.

Haftet der Staat oder der Beamte persönlich?

Grundsätzlich haftet der Staat gegenüber dem Geschädigten. Die Diensthaftpflicht schützt den Beschäftigten, wenn Regress genommen wird.

Deckt die Diensthaftpflicht Vermögensschäden durch amtliche Fehler?

Ja. Vermögensschäden sind typische Risiken bei Amtspflichtverletzungen und können im Tarif enthalten sein.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025