Diensthaftpflicht

Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflicht schützt Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie Menschen mit besonderen
dienstlichen Verantwortlichkeiten vor den finanziellen Folgen von Schäden, die bei der Ausübung
ihrer Tätigkeit entstehen können.

1. Grundlagen

Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst und Personen mit hoheitlichen Aufgaben haften grundsätzlich
für Schäden, die durch Fehler in der Dienstausübung entstehen. Auch leichte Fahrlässigkeit kann zu
kostspieligen Ersatzforderungen führen.

Die Diensthaftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab und schützt vor finanziellen Belastungen,
die durch Arbeitsfehler, Pflichtverletzungen oder unabsichtliche Verstöße entstehen.

2. Leistungen

Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung von Schadenersatzforderungen,
die Abwehr unbegründeter Ansprüche und die Erstattung gerechtfertigter Schäden, die im Dienst entstehen.
Dazu gehören insbesondere Fehler bei hoheitlichen Aufgaben, Verwaltungsfehler oder fehlerhafte Auskünfte.

3. Zielgruppen

Die Diensthaftpflicht richtet sich an Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte, Lehrer,
Verwaltungsangestellte sowie Personen mit besonderen Entscheidungsbefugnissen.
Sie ist auch relevant für Tätigkeiten, bei denen Vermögensschäden oder
fehlerhafte Entscheidungen rechtliche und finanzielle Folgen haben können.

4. Kosten & Tarife

Die Kosten der Diensthaftpflicht hängen von der beruflichen Tätigkeit, dem Risikoprofil
und den gewünschten Versicherungssummen ab. Berufe mit hoher Verantwortung benötigen
typischerweise umfassendere Tarife, während für Verwaltungsbereiche häufig
standardisierte Lösungen ausreichend sind.

Wichtig ist eine ausreichende Deckungssumme, da Vermögensschäden und Pflichtverletzungen
schnell hohe finanzielle Belastungen verursachen können.

5. FAQ – Häufige Fragen

Wer benötigt eine Diensthaftpflichtversicherung?

Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte und Personen mit hoheitlichen Pflichten
benötigen Schutz vor Schadenersatzansprüchen, die aus der Dienstausübung entstehen.

Deckt die Versicherung auch Fahrlässigkeit ab?

Ja, viele Tarife decken leichte bis mittlere Fahrlässigkeit ab. Die genauen Bedingungen
hängen vom jeweiligen Tarif ab.

Was passiert bei fehlerhaften dienstlichen Entscheidungen?

Die Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung von Ansprüchen und die Zahlung berechtigter
Schäden, sofern sie durch versicherte Tätigkeiten entstanden sind.


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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025