Deliktunfähigkeit

Grundlagen

Deliktunfähigkeit beschreibt den Zustand, in dem eine Person rechtlich nicht für einen verursachten Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Typischerweise betrifft dies Kinder unter sieben Jahren sowie Personen, die aufgrund ihres geistigen Zustands nicht in der Lage sind, ihr Handeln zu überblicken.

Für Geschädigte ist dies oft problematisch, da keine Haftung besteht und somit kein Anspruch gegenüber der deliktunfähigen Person entsteht. Die Privathaftpflichtversicherung kann jedoch bestimmte Situationen mitversichern.

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Leistungsbereiche

Viele Privathaftpflichtversicherungen bieten eine sogenannte Forderungsausfalldeckung oder spezielle Leistungsbausteine an, die auch Schäden abdecken, die von deliktunfähigen Personen verursacht wurden.

  • Schäden durch Kinder: Besonders relevant bei Kindern unter sieben Jahren.
  • Unabsichtliche Schäden: Schäden durch mangelnde Einsichtsfähigkeit.
  • Schäden im häuslichen Umfeld: z. B. bei Verwandten oder Besuchern.
  • Forderungsausfall: Absicherung, wenn der eigentliche Schädiger nicht haftet.

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Zielgruppen

Deliktunfähigkeit betrifft insbesondere Haushalte mit kleinen Kindern sowie Familien, in denen Personen leben, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht voll einsichtsfähig sind.

Auch Vermieter oder Nachbarn profitieren von einem besseren Schutz, da häufig Schäden im unmittelbaren Wohnumfeld auftreten.

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Kosten & Tarife

Die Mitversicherung von Schäden durch deliktunfähige Personen kann den Beitrag einer Privathaftpflicht beeinflussen. Tarife unterscheiden sich je nach Leistungsumfang und gewählten Zusatzbausteinen.

Besonders leistungsstarke Tarife enthalten oft eine breite Abdeckung für Schäden durch deliktunfähige Kinder oder Personen mit eingeschränkter Einsichtsfähigkeit.

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Deliktunfähigkeit?

Deliktunfähigkeit bedeutet, dass eine Person rechtlich nicht für einen verursachten Schaden haftbar gemacht werden kann.

Sind Schäden durch Kinder unter sieben Jahren versichert?

Viele Tarife bieten Schutz für Schäden durch deliktunfähige Kinder, häufig über spezielle Bausteine.

Was bringt die Forderungsausfalldeckung?

Sie schützt Geschädigte, wenn der eigentlich verursachende Schädiger nicht haftet oder nicht zahlen kann.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025