Deckungssummen

Begriffliche Einordnung

Der Begriff Deckungssumme bezeichnet allgemein eine vertraglich festgelegte Begrenzung, bis zu der bestimmte Leistungen oder Haftungsansprüche berücksichtigt werden können. Es handelt sich um eine abstrakte Kenngröße ohne Aussage zum Einzelfall.

Funktion von Deckungssummen

Deckungssummen dienen der strukturellen Abgrenzung des vertraglichen Rahmens. Sie legen fest, bis zu welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung vorgesehen sein kann, ohne eine Aussage über konkrete Leistungen zu treffen.

Leistungsumfang

Abgrenzung zu anderen Vertragsmerkmalen

Deckungssummen sind von Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen oder besonderen Vertragsbedingungen abzugrenzen. Die konkrete Wirkung ergibt sich stets aus dem Zusammenspiel mehrerer Regelungen.

Erweiterter Schutz
Vermögensschaden

Vertraglicher Rahmen

Der konkrete Umgang mit Deckungssummen ist vertraglich geregelt. Abweichungen, Staffelungen oder Sonderregelungen können vorgesehen sein und sind abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.

Privathaftpflicht
Tierhaftpflichtversicherung

FAQ – Häufige Fragen zu Deckungssummen

Was ist eine Deckungssumme?

Eine Deckungssumme bezeichnet allgemein eine vertraglich festgelegte Begrenzung im Rahmen eines Versicherungsvertrags.

Sind Deckungssummen gesetzlich festgelegt?

Deckungssummen ergeben sich in der Regel aus vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus einer allgemeinen gesetzlichen Vorgabe.

Bestimmt die Deckungssumme den tatsächlichen Leistungsumfang?

Die Deckungssumme ist nur ein Bestandteil des Vertrags und bestimmt nicht allein den tatsächlichen Umfang einer vertraglichen Berücksichtigung.

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