Bauliche-Anlagen

Begriffliche Einordnung

Bauliche Anlagen sind dauerhaft errichtete Bauwerke oder Einrichtungen, die mit dem Grundstück fest verbunden sind. Haftungsrechtlich relevant sind insbesondere Gefahren, die von ihrem baulichen Zustand oder ihrer Nutzung ausgehen.

Rechtlicher Hintergrund

Die Haftung im Zusammenhang mit baulichen Anlagen ergibt sich aus allgemeinen Verkehrssicherungspflichten. Maßgeblich ist, ob zumutbare Maßnahmen zur Sicherung und Instandhaltung unterlassen wurden.

Verkehrssicherungspflicht
Grundbesitzerhaftung

Abgrenzung zu anderen Haftungsbereichen

Haftungsrisiken aus baulichen Anlagen sind von allgemeinen Sachschäden sowie von umweltbezogenen Risiken abzugrenzen. Sie betreffen Schäden, die unmittelbar durch Bauwerke oder feste Einrichtungen verursacht werden.

Sachschäden
Öltank

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld werden Risiken aus baulichen Anlagen im Zusammenhang mit grundstücksbezogenen Haftungsregelungen betrachtet. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Haus-und-Grund
Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zu baulichen Anlagen

Was sind bauliche Anlagen?

Bauliche Anlagen sind fest mit dem Grundstück verbundene Bauwerke oder Einrichtungen.

Warum sind bauliche Anlagen haftungsrelevant?

Von baulichen Anlagen können Gefahren ausgehen, wenn sie nicht ordnungsgemäß gesichert oder instand gehalten werden.

Ist die Haftung für bauliche Anlagen gesetzlich geregelt?

Die Haftung ergibt sich aus allgemeinen haftungsrechtlichen und verkehrssicherungsrechtlichen Vorschriften.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden