Leistungsumfang

Begriffliche Einordnung

Der Leistungsumfang ist kein fest definierter Rechtsbegriff, sondern eine zusammenfassende Bezeichnung für vertragliche Regelungen, die festlegen, welche Themenbereiche grundsätzlich erfasst sein können und unter welchen Voraussetzungen.

Funktion des Leistungsumfangs

Der Leistungsumfang dient der strukturellen Beschreibung des vertraglichen Rahmens. Er schafft eine Abgrenzung zwischen erfassten und nicht erfassten Bereichen, ohne Aussagen zu einzelnen Einzelfällen zu treffen.

Deckungssummen

Abgrenzung zu anderen Vertragsmerkmalen

Der Leistungsumfang ist von weiteren Vertragsbestandteilen wie Ausschlüssen, Begrenzungen oder besonderen Bedingungen abzugrenzen. Die konkrete Wirkung ergibt sich aus dem Zusammenspiel aller Regelungen.

Erweiterter Schutz
Vermögensschaden

Vertraglicher Rahmen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Abweichungen oder Ergänzungen können vertraglich vorgesehen sein.

Privathaftpflicht
Tierhaftpflichtversicherung

FAQ – Häufige Fragen zum Leistungsumfang

Was beschreibt der Leistungsumfang?

Der Leistungsumfang beschreibt allgemein den vertraglichen Rahmen, innerhalb dessen bestimmte Leistungen oder Haftungsthemen berücksichtigt sein können.

Ist der Leistungsumfang gesetzlich festgelegt?

Nein, der Leistungsumfang ergibt sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.

Kann der Leistungsumfang variieren?

Ja, der Leistungsumfang kann je nach Vertrag, Tarif oder individueller Vereinbarung unterschiedlich ausgestaltet sein.

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