Deckungssummen – Einordnung versicherungsbezogener Begrenzungen
Deckungssummen beschreiben allgemein Begrenzungen, die im Rahmen von Versicherungsverträgen vorgesehen sein können. Sie dienen der strukturellen Einordnung möglicher Haftungs- oder Leistungsrahmen.
Begriffliche Einordnung
Der Begriff Deckungssumme bezeichnet allgemein eine vertraglich festgelegte Begrenzung, bis zu der bestimmte Leistungen oder Haftungsansprüche berücksichtigt werden können. Es handelt sich um eine abstrakte Kenngröße ohne Aussage zum Einzelfall.
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Funktion von Deckungssummen
Deckungssummen dienen der strukturellen Abgrenzung des vertraglichen Rahmens. Sie legen fest, bis zu welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung vorgesehen sein kann, ohne eine Aussage über konkrete Leistungen zu treffen.
Abgrenzung zu anderen Vertragsmerkmalen
Deckungssummen sind von Selbstbeteiligungen, Ausschlüssen oder besonderen Vertragsbedingungen abzugrenzen. Die konkrete Wirkung ergibt sich stets aus dem Zusammenspiel mehrerer Regelungen.
Vertraglicher Rahmen
Der konkrete Umgang mit Deckungssummen ist vertraglich geregelt. Abweichungen, Staffelungen oder Sonderregelungen können vorgesehen sein und sind abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag.
FAQ – Häufige Fragen zu Deckungssummen
Was ist eine Deckungssumme?
Eine Deckungssumme bezeichnet allgemein eine vertraglich festgelegte Begrenzung im Rahmen eines Versicherungsvertrags.
Sind Deckungssummen gesetzlich festgelegt?
Deckungssummen ergeben sich in der Regel aus vertraglichen Vereinbarungen und nicht aus einer allgemeinen gesetzlichen Vorgabe.
Bestimmt die Deckungssumme den tatsächlichen Leistungsumfang?
Die Deckungssumme ist nur ein Bestandteil des Vertrags und bestimmt nicht allein den tatsächlichen Umfang einer vertraglichen Berücksichtigung.