Haus-und-Grund

Einordnung von Haus-und-Grund

Der Begriff Haus-und-Grund beschreibt Haftungsrisiken, die mit Grundstücken, Wohngebäuden und deren baulichen Anlagen verbunden sein können. Eigentümer und Vermieter unterliegen hierbei besonderen Sorgfalts- und Sicherungspflichten.

Typische Haftungsbereiche

Haftungsansprüche können entstehen, wenn Dritte durch bauliche Mängel, unzureichende Sicherungsmaßnahmen oder Gefahrenquellen auf dem Grundstück zu Schaden kommen. Ob und in welchem Umfang eine Einordnung erfolgt, ist vertraglich geregelt.

Grundbesitzerhaftung
Bauliche Anlagen

Verkehrssicherungspflichten

Zu den zentralen Pflichten zählen Maßnahmen zur Absicherung von Wegen, Zugängen und Gemeinschaftsflächen. Die Anforderungen richten sich nach Art, Nutzung und Zustand des Grundstücks.

Verkehrssicherungspflicht
Unbebautes-Grundstück

Besondere Risikokonstellationen

Bestimmte Anlagen oder Einrichtungen können erhöhte Haftungsrisiken mit sich bringen. Dazu zählen unter anderem technische Anlagen oder umweltrelevante Einrichtungen, deren Betrieb besonderen Anforderungen unterliegt.

Öltank

FAQ – Häufige Fragen zu Haus-und-Grund

Was umfasst der Bereich Haus-und-Grund?

Haus-und-Grund umfasst Haftungsrisiken, die sich aus dem Eigentum oder der Nutzung von Grundstücken und Gebäuden ergeben können.

Wer trägt die Haftung bei Schäden?

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschchriften sowie nach den vertraglichen Vereinbarungen im jeweiligen Einzelfall.

Gelten besondere Pflichten für Vermieter?

Vermieter unterliegen besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten, deren Umfang gesetzlich und vertraglich bestimmt ist.

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