Vermögensschaden-Haftpflicht
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt vor finanziellen Verlusten, die entstehen,
ohne dass Personen- oder Sachschäden vorausgehen. Solche Schäden sind oft komplex
und können schnell hohe Forderungen auslösen.
1. Grundlagen
Vermögensschäden entstehen, wenn einer anderen Person ein finanzieller Nachteil
entsteht, ohne dass ein Personen- oder Sachschaden dafür verantwortlich ist.
Beispiele sind Beratungsfehler, Fristversäumnisse oder die fehlerhafte Weitergabe
von Informationen.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht deckt diese Risiken ab und schützt vor hohen
Ersatzforderungen, die durch berufliche oder private Fehler entstehen können.
2. Leistungen
Die Vermögensschaden-Haftpflicht umfasst die Absicherung vor finanziellen Verlusten,
die aus Fehlentscheidungen, Unterlassungen oder fehlerhaften Auskünften entstehen.
Dazu gehören u. a. Schäden durch digitale Risiken, Informationsfehler oder
vertragliche Pflichtverstöße.
3. Zielgruppen
Besonders relevant ist die Vermögensschaden-Haftpflicht für Personen, die
beratend, prüfend oder verwaltend tätig sind. Aber auch im privaten Umfeld
können Situationen entstehen, in denen ein finanzieller Schaden ohne
vorherigen Sach- oder Personenschaden entsteht.
4. Kosten & Tarife
Die Kosten hängen vom gewünschten Leistungsumfang, den Versicherungssummen
und der Art der Tätigkeit ab. Je höher das Risiko eines Vermögensschadens,
desto umfangreicher sollte der Tarif gewählt werden.
Für Unternehmen und Selbstständige existieren spezialisierte Tarife mit
erweiterten Deckungen, während Privatpersonen meist standardisierte Haftpflichtlösungen nutzen.
5. FAQ – Häufige Fragen
Was ist ein reiner Vermögensschaden?
Ein reiner Vermögensschaden liegt vor, wenn ein finanzieller Nachteil entsteht,
ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden eingetreten ist.
Wer benötigt eine Vermögensschaden-Haftpflicht?
Sie ist besonders wichtig für beratende, verwaltende und prüfende Tätigkeiten,
aber auch im privaten Umfeld können solche Schäden entstehen.
Ist ein Vermögensschaden in der Privathaftpflicht enthalten?
Klassische Privathaftpflichtversicherungen decken meist nur Vermögensfolgeschäden ab.
Reine Vermögensschäden erfordern spezielle Tarife.