Familienhaftpflicht – Haftungsregelungen für Familien im privaten Bereich
Die Familienhaftpflicht beschreibt eine vertragliche Ausgestaltung der Privathaftpflicht, bei der Haftungsrisiken mehrerer im Haushalt lebender Personen gemeinsam eingeordnet werden. Grundlage sind die gesetzlichen Haftungsregeln sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Einordnung der Familienhaftpflicht
Die Familienhaftpflicht stellt keine eigenständige Haftungsform dar. Sie beschreibt vielmehr eine vertragliche Zusammenfassung mehrerer Personen innerhalb eines privaten Haushalts unter dem Rahmen der Privathaftpflicht. Maßgeblich sind stets die individuell vereinbarten Versicherungsbedingungen.
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Mitversicherte Personen
Welche Personen unter die Familienhaftpflicht fallen, richtet sich nach der vertraglichen Ausgestaltung. Häufig werden Partner sowie im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder berücksichtigt. Die Einbeziehung weiterer Personen ist gesondert geregelt.
Haftungsbesonderheiten bei Kindern
Bei minderjährigen Kindern gelten besondere gesetzliche Regelungen zur Haftung. Ob eine Schadenersatzpflicht besteht, hängt insbesondere von Alter und Einsichtsfähigkeit ab. Versicherungsvertragliche Regelungen können diese gesetzliche Ausgangslage aufgreifen oder ergänzen.
Abgrenzung zu anderen Haftpflichtarten
Die Familienhaftpflicht bezieht sich ausschließlich auf private Haftungsrisiken. Haftungstatbestände aus beruflicher Tätigkeit, aus dem Halten bestimmter Tiere oder aus besonderen Gefahrenquellen werden eigenständig eingeordnet.
FAQ – Häufige Fragen zur Familienhaftpflicht
Was versteht man unter Familienhaftpflicht?
Die Familienhaftpflicht beschreibt eine vertragliche Form der Privathaftpflicht, bei der mehrere im Haushalt lebende Personen gemeinsam berücksichtigt werden.
Sind alle Familienmitglieder automatisch eingeschlossen?
Nein, welche Personen einbezogen sind, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Gilt die Familienhaftpflicht auch außerhalb des Haushalts?
Der räumliche und persönliche Geltungsbereich ist vertraglich festgelegt und kann je nach Vertrag unterschiedlich geregelt sein.
