Privathaftpflicht

Begriffliche Einordnung

Die Privathaftpflicht beschreibt eine vertragliche Absicherung privater Haftungsrisiken. Sie stellt keine Haftungsform dar, sondern knüpft an gesetzliche Schadenersatzpflichten an, die sich aus privatem Handeln ergeben können.

Rechtlicher Hintergrund

Die Haftung im privaten Bereich ergibt sich aus allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften. Eine Schadenersatzpflicht kann entstehen, wenn durch privates Handeln oder Unterlassen Rechte Dritter verletzt werden.

Sorgfaltspflichten
Arbeitsfehler

Abgrenzung zu anderen Haftungsformen

Die Privathaftpflicht ist von beruflichen, dienstlichen oder hoheitlichen Haftungsformen abzugrenzen. Sie betrifft ausschließlich Haftungsrisiken aus dem privaten Lebensbereich.

Diensthaftpflicht
Tierhalterhaftung

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld dient die Privathaftpflicht der vertraglichen Abdeckung privater Haftungsrisiken. Ob und in welchem Umfang eine Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang
Deckungssummen

FAQ – Häufige Fragen zur Privathaftpflicht

Was versteht man unter Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflicht bezeichnet die vertragliche Absicherung gesetzlicher Schadenersatzansprüche aus dem privaten Bereich.

Gilt die Privathaftpflicht auch bei beruflichen Tätigkeiten?

Nein, berufliche oder dienstliche Haftungsrisiken sind regelmäßig gesondert geregelt.

Ist die Privathaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, die Privathaftpflicht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Absicherung.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden