Berufliche-Fahrlässigkeit

Begriffliche Einordnung

Berufliche Fahrlässigkeit liegt vor, wenn im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Der Begriff beschreibt eine rechtliche Bewertung von Verhalten und stellt keine eigenständige Haftungsform dar.

Rechtlicher Hintergrund

Die rechtliche Beurteilung beruflicher Fahrlässigkeit richtet sich nach allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätzen sowie nach den besonderen Anforderungen der jeweiligen beruflichen Tätigkeit. Entscheidend ist der objektive Sorgfaltsmaßstab.

Sorgfaltspflichten
Arbeitsfehler

Abgrenzung zu anderen Pflichtverletzungen

Berufliche Fahrlässigkeit ist von vorsätzlichem Handeln sowie von rein privaten Pflichtverletzungen abzugrenzen. Maßgeblich ist der berufliche Bezug der Handlung.

Privathaftpflicht
Diensthaftpflicht

Einordnung im Haftungs- und Versicherungsumfeld

Im Haftungs- und Versicherungsumfeld ist berufliche Fahrlässigkeit ein zentrales Abgrenzungskriterium. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang
Vermögensschaden

FAQ – Häufige Fragen zur beruflichen Fahrlässigkeit

Was bedeutet berufliche Fahrlässigkeit?

Berufliche Fahrlässigkeit liegt vor, wenn im beruflichen Kontext die erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten wird.

Führt berufliche Fahrlässigkeit automatisch zu Haftung?

Nein, eine Haftung entsteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Schaden ursächlich verursacht wurde.

Ist berufliche Fahrlässigkeit immer versichert?

Ob berufliche Fahrlässigkeit versichert ist, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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