Sorgfaltspflichten – Rechtliche Einordnung pflichtgemäßen Handelns
Sorgfaltspflichten beschreiben rechtliche Anforderungen an ein verantwortungsbewusstes und pflichtgemäßes Handeln. Sie dienen dem Schutz Dritter vor Schäden und bilden eine zentrale Grundlage haftungsrechtlicher Beurteilungen.
Begriffliche Einordnung
Sorgfaltspflichten bezeichnen die Verpflichtung, bei Handlungen oder Unterlassungen die im jeweiligen Kontext erforderliche Aufmerksamkeit und Umsicht anzuwenden. Maßgeblich ist, welches Verhalten im konkreten Fall als zumutbar gilt.
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Rechtlicher Hintergrund
Sorgfaltspflichten ergeben sich aus allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätzen. Eine Haftung kann entstehen, wenn diese Pflichten verletzt werden und hierdurch ein Schaden verursacht wird.
Abgrenzung zu anderen Pflichtverletzungen
Sorgfaltspflichtverletzungen sind von vorsätzlichem Handeln sowie von spezialgesetzlich geregelten Pflichtverstößen abzugrenzen. Maßgeblich ist stets der objektive Pflichtmaßstab.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld bilden Sorgfaltspflichten eine zentrale Grundlage für die Beurteilung haftungsrelevanter Sachverhalte. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zu Sorgfaltspflichten
Was sind Sorgfaltspflichten?
Sorgfaltspflichten beschreiben rechtliche Anforderungen an umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln.
Führt jede Verletzung der Sorgfaltspflicht zu Haftung?
Nein, eine Haftung entsteht nur, wenn zusätzlich ein Schaden verursacht wird und ein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Sind Sorgfaltspflichten gesetzlich festgelegt?
Sorgfaltspflichten ergeben sich aus allgemeinen rechtlichen Grundsätzen und werden anhand des jeweiligen Einzelfalls beurteilt.