Arbeitsfehler – Haftung bei beruflichen Fehlhandlungen
Arbeitsfehler können im öffentlichen Dienst oder in dienstähnlichen Tätigkeiten erhebliche Sach- oder Vermögensschäden verursachen. Die Diensthaftpflicht schützt vor finanziellen Folgen, wenn ein dienstlicher Fehler zu einem Schaden führt.
Grundlagen
Arbeitsfehler entstehen, wenn Beschäftigten während ihrer dienstlichen Tätigkeit ein Fehlverhalten, eine falsche Entscheidung oder ein Versehen unterläuft. Diese Fehler können zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden führen.
Die Diensthaftpflicht bietet Schutz vor berechtigten Ansprüchen Dritter und prüft gleichzeitig, ob der gemeldete Schaden gerechtfertigt ist.
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Leistungsbereiche
Typische Schäden, die durch Arbeitsfehler entstehen können:
- Fehlerhafte Entscheidungsprozesse: falsche Beurteilungen oder verspätete Bearbeitung.
- Akten- und Dokumentationsfehler: Fehlablagen oder unvollständige Unterlagen.
- Bearbeitungsfehler im Verwaltungsablauf: z. B. fehlerhafte Weiterleitungen oder Fristversäumnisse.
- Vermögensschäden: finanzielle Nachteile für Dritte bei Dienstfehlern.
- Sachschäden: z. B. versehentliche Beschädigungen dienstlicher oder fremder Gegenstände.
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Zielgruppen
Arbeitsfehler können in vielen beruflichen Bereichen auftreten. Besonders relevant ist der Schutz für:
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Beamte in Behörden, Schulen oder kommunalen Einrichtungen
- Mitarbeiter mit Verwaltungs- oder Dokumentationsaufgaben
- Personen mit Entscheidungsverantwortung oder Kundenkontakt
- Angestellte mit hohem Risiko für Vermögensschäden
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Kosten & Tarife
Die Kosten für eine Diensthaftpflicht bei Arbeitsfehlern richten sich nach Art der Tätigkeit, der Risikoeinstufung und der gewünschten Deckungssumme.
Tätigkeiten mit hohem Entscheidungs- oder Verwaltungsrisiko können höhere Beiträge erfordern, da hier häufiger Vermögensschäden auftreten können.
FAQ – Häufige Fragen
Was gilt als Arbeitsfehler?
Ein Arbeitsfehler liegt vor, wenn einer dienstlich handelnden Person ein Versehen, eine Fehlentscheidung oder eine Pflichtverletzung unterläuft, die zu einem Schaden führt.
Bin ich bei fahrlässigen Fehlern abgesichert?
Viele Tarife decken einfache Fahrlässigkeit ab. Der genaue Umfang ist tarifabhängig.
Deckt die Haftpflicht auch Vermögensschäden durch Fehler ab?
Ja, Vermögensschäden gehören zu den typischen Risiken der Diensthaftpflicht, sofern sie im Tarif eingeschlossen sind.