Arbeitsfehler – Rechtliche Einordnung fehlerhaften Handelns im Tätigkeitskontext
Arbeitsfehler bezeichnen fehlerhafte Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer Tätigkeit. Haftungsrechtlich ist maßgeblich, ob durch den Arbeitsfehler ein Schaden verursacht wurde und wem dieser zuzurechnen ist.
Begriffliche Einordnung
Arbeitsfehler liegen vor, wenn eine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird und hierdurch ein Schaden entsteht. Der Begriff beschreibt einen tatsächlichen Vorgang und stellt keine eigenständige Haftungsform dar.
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Rechtlicher Hintergrund
Ob ein Arbeitsfehler haftungsrechtlich relevant ist, richtet sich nach den gesetzlichen Haftungsgrundlagen sowie nach dem jeweiligen Tätigkeitsverhältnis. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und ein ursächlicher Schaden entstanden ist.
Abgrenzung zu anderen Fehlerarten
Arbeitsfehler sind von allgemeinen Fehlhandlungen im privaten Bereich sowie von organisatorischen Mängeln abzugrenzen. Maßgeblich ist der Bezug zur konkreten Tätigkeit.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld werden Arbeitsfehler je nach Tätigkeitsbereich unterschiedlich betrachtet. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zu Arbeitsfehlern
Was ist ein Arbeitsfehler?
Ein Arbeitsfehler ist eine fehlerhafte Handlung oder Unterlassung im Rahmen einer Tätigkeit, durch die ein Schaden entstehen kann.
Führt jeder Arbeitsfehler automatisch zu Haftung?
Nein, eine Haftung entsteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Schaden ursächlich auf den Arbeitsfehler zurückzuführen ist.
Ist ein Arbeitsfehler immer versichert?
Ob ein Arbeitsfehler versichert ist, hängt ausschließlich von den vertraglichen Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.