Arbeitsfehler

Begriffliche Einordnung

Arbeitsfehler liegen vor, wenn eine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird und hierdurch ein Schaden entsteht. Der Begriff beschreibt einen tatsächlichen Vorgang und stellt keine eigenständige Haftungsform dar.

Rechtlicher Hintergrund

Ob ein Arbeitsfehler haftungsrechtlich relevant ist, richtet sich nach den gesetzlichen Haftungsgrundlagen sowie nach dem jeweiligen Tätigkeitsverhältnis. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung vorliegt und ein ursächlicher Schaden entstanden ist.

Sorgfaltspflichten
Berufliche-Fahrlässigkeit

Abgrenzung zu anderen Fehlerarten

Arbeitsfehler sind von allgemeinen Fehlhandlungen im privaten Bereich sowie von organisatorischen Mängeln abzugrenzen. Maßgeblich ist der Bezug zur konkreten Tätigkeit.

Privathaftpflicht
Diensthaftpflicht

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld werden Arbeitsfehler je nach Tätigkeitsbereich unterschiedlich betrachtet. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang
Vermögensschaden

FAQ – Häufige Fragen zu Arbeitsfehlern

Was ist ein Arbeitsfehler?

Ein Arbeitsfehler ist eine fehlerhafte Handlung oder Unterlassung im Rahmen einer Tätigkeit, durch die ein Schaden entstehen kann.

Führt jeder Arbeitsfehler automatisch zu Haftung?

Nein, eine Haftung entsteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ein Schaden ursächlich auf den Arbeitsfehler zurückzuführen ist.

Ist ein Arbeitsfehler immer versichert?

Ob ein Arbeitsfehler versichert ist, hängt ausschließlich von den vertraglichen Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.

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