Öltank

Begriffliche Einordnung

Ein Öltank dient der Lagerung von Heizöl und gilt haftungsrechtlich als besondere Anlage mit erhöhtem Gefahrenpotenzial. Schäden können insbesondere durch Undichtigkeiten oder technische Defekte entstehen.

Rechtlicher Hintergrund

Die Haftung im Zusammenhang mit Öltanks ergibt sich aus gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz sowie aus allgemeinen Haftungsgrundlagen. Maßgeblich ist, ob durch den Betrieb oder den Zustand der Anlage Schäden verursacht werden.

Grundbesitzerhaftung
Verkehrssicherungspflicht

Abgrenzung zu anderen Haftungsbereichen

Öltankbedingte Schäden sind von allgemeinen Sachschäden oder Schäden an baulichen Anlagen abzugrenzen. Sie betreffen regelmäßig umweltbezogene Risiken.

Sachschäden
Bauliche-Anlagen

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld werden Risiken aus Öltanks gesondert betrachtet. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Haus-und-Grund
Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zum Öltank

Warum gelten Öltanks als haftungsrelevant?

Öltanks gelten als haftungsrelevant, da von ihnen bei Undichtigkeiten oder Defekten erhebliche Sach- und Umweltschäden ausgehen können.

Wer haftet bei Schäden durch einen Öltank?

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und kann den Eigentümer oder Betreiber der Anlage betreffen.

Ist die Haftung für Öltanks gesetzlich geregelt?

Ja, die Haftung ergibt sich aus umweltrechtlichen und allgemeinen haftungsrechtlichen Vorschriften.

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