Tierhalterhaftung

Begriffliche Einordnung

Die Tierhalterhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung einer Person, die ein Tier hält, für Schäden, die durch dieses Tier verursacht werden. Der Begriff beschreibt eine gesetzliche Haftungsform und keine eigenständige Versicherungsart.

Rechtlicher Hintergrund

Die Tierhalterhaftung ist gesetzlich geregelt und kann unabhängig von einem persönlichen Verschulden des Tierhalters bestehen. Entscheidend ist die sogenannte Tiergefahr, die sich aus dem eigenständigen Verhalten des Tieres ergibt.

Tiergefahr-Haftung

Abgrenzung zu anderen Haftungsformen

Die Tierhalterhaftung ist von der allgemeinen Privathaftung sowie von beruflichen Haftungsformen abzugrenzen. Sie betrifft ausschließlich Schäden, die durch Tiere verursacht werden.

Privathaftpflicht
Fremdtierschäden

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld bildet die Tierhalterhaftung die rechtliche Grundlage für tierbezogene Haftpflichtversicherungen. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Tierhaftpflichtversicherung
Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zur Tierhalterhaftung

Was ist Tierhalterhaftung?

Tierhalterhaftung bezeichnet die gesetzliche Haftung für Schäden, die durch ein gehaltenes Tier verursacht werden.

Ist ein Verschulden des Tierhalters erforderlich?

Nein, die Haftung kann auch ohne persönliches Verschulden des Tierhalters bestehen.

Ist Tierhalterhaftung eine Versicherung?

Nein, die Tierhalterhaftung ist eine gesetzliche Haftungsform und keine Versicherung.

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