Tierhalterhaftung – Rechtliche Einordnung der Haftung für Tiere
Die Tierhalterhaftung beschreibt die gesetzliche Haftung für Schäden, die durch Tiere verursacht werden. Maßgeblich sind die gesetzlichen Haftungsgrundlagen sowie die Umstände des jeweiligen Schadenfalls.
Begriffliche Einordnung
Die Tierhalterhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung einer Person, die ein Tier hält, für Schäden, die durch dieses Tier verursacht werden. Der Begriff beschreibt eine gesetzliche Haftungsform und keine eigenständige Versicherungsart.
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Rechtlicher Hintergrund
Die Tierhalterhaftung ist gesetzlich geregelt und kann unabhängig von einem persönlichen Verschulden des Tierhalters bestehen. Entscheidend ist die sogenannte Tiergefahr, die sich aus dem eigenständigen Verhalten des Tieres ergibt.
Abgrenzung zu anderen Haftungsformen
Die Tierhalterhaftung ist von der allgemeinen Privathaftung sowie von beruflichen Haftungsformen abzugrenzen. Sie betrifft ausschließlich Schäden, die durch Tiere verursacht werden.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld bildet die Tierhalterhaftung die rechtliche Grundlage für tierbezogene Haftpflichtversicherungen. Ob und in welchem Umfang eine vertragliche Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Tierhalterhaftung
Was ist Tierhalterhaftung?
Tierhalterhaftung bezeichnet die gesetzliche Haftung für Schäden, die durch ein gehaltenes Tier verursacht werden.
Ist ein Verschulden des Tierhalters erforderlich?
Nein, die Haftung kann auch ohne persönliches Verschulden des Tierhalters bestehen.
Ist Tierhalterhaftung eine Versicherung?
Nein, die Tierhalterhaftung ist eine gesetzliche Haftungsform und keine Versicherung.