Pferdehaftpflicht

Grundlagen

Pferde können unvorhersehbare Schäden verursachen – beim Ausreiten, auf der Koppel, im Stall oder im Umgang mit anderen Personen und Tieren. Pferdehalter haften nach deutschem Recht grundsätzlich für alle Schäden, die ihr Tier verursacht.

Die Pferdehaftpflicht deckt diese Risiken ab und schützt vor hohen finanziellen Belastungen, die durch Personen- oder Sachschäden entstehen können.

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Kosten-Rechtsschutz.de – Neutrale Informationen zu Haftungs- und Risikothemen

Leistungsbereiche

Die Pferdehaftpflicht deckt typische Risiken im Umgang mit Pferden ab:

  • Personenschäden: Verletzungen von Reitern, Spaziergängern oder anderen Personen.
  • Sachschäden: Beschädigung fremder Gegenstände, Ausrüstung oder Fahrzeuge.
  • Vermögensschäden: Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden.
  • Fremdreiterverwaltung: Schäden durch berechtigte Fremdreiter oder Reitbeteiligungen.
  • Weide- und Stallrisiken: Schäden beim Ausbruch oder durch unvorhersehbare Tierreaktionen.

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Zielgruppen

Die Pferdehaftpflicht richtet sich an alle Personen, die privat ein Pferd halten oder betreuen – unabhängig von Rasse, Alter oder Nutzung des Tieres.

  • Privatpferdehalter
  • Reitbeteiligungen & Pflegebeteiligungen
  • Halter von Gnadenbrotpferden
  • Reiter, die Pferde außerhalb des Reitbetriebs nutzen
  • Halter von Pferden in Einstellbetrieben

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Kosten & Tarife

Die Beitragshöhe richtet sich nach Leistungsumfang, Deckungssumme sowie der Anzahl der Pferde. Die Nutzung des Pferdes (z. B. Freizeit-, Fahr- oder Schulpferd) kann ebenfalls eine Rolle spielen.

Viele Tarife beinhalten zusätzliche Bausteine wie Schutz bei Fremdreitern, Mietsachschäden oder Risiken beim Transport des Pferdes.

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Pferdehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzlich Pflicht ist sie nicht bundesweit. Aufgrund der hohen Risiken und gesetzlichen Halterhaftung wird sie jedoch dringend empfohlen.

Sind Schäden durch Fremdreiter abgedeckt?

Viele Tarife decken Schäden durch berechtigte Fremdreiter oder Reitbeteiligungen ab. Der genaue Umfang ist tarifabhängig.

Sind Weideausbrüche oder Stallschäden versichert?

Ja, diese Fälle sind häufig Bestandteil der Pferdehaftpflicht. Details variieren je nach Tarif.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025