Partnerregelung in der Familienhaftpflicht
Die Partnerregelung legt fest, unter welchen Voraussetzungen Paare gemeinsam in einem Haftpflichttarif versichert sind. Sie betrifft sowohl Ehepaare als auch Lebensgemeinschaften.
Grundlagen
Die Partnerregelung definiert, wann zwei Personen gemeinsam über einen Haftpflichtvertrag abgesichert sind. Häufig wird zwischen Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnerschaften und unverheirateten Paaren unterschieden.
Viele Versicherer setzen für eine gemeinsame Mitversicherung einen gemeinsamen Haushalt voraus. Ohne gemeinsamen Wohnsitz kann eine separate Absicherung notwendig sein.
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Leistungsbereiche
Die Leistungen im Rahmen der Partnerregelung unterscheiden sich je nach Tarif, umfassen aber häufig folgende Punkte:
- Gemeinsame Absicherung: Beide Partner sind über einen Vertrag geschützt – inklusive Schäden im Alltag.
- Mitversicherung unverheirateter Paare: Viele Tarife schließen Lebensgefährten ein.
- Absicherung gemeinsamer Risiken: z. B. Schäden bei gegenseitiger Aufsicht oder im gemeinsamen Haushalt.
- Mitversicherung weiterer Haushaltsmitglieder: z. B. volljährige Kinder in Ausbildung.
- Schutz in Freizeit & Alltag: gemeinsame Aktivitäten, Besuche oder Reisen.
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Zielgruppen
Die Partnerregelung richtet sich an Paare in verschiedenen Lebensformen – ob verheiratet, unverheiratet oder in eingetragenen Partnerschaften – sofern sie dauerhaft im selben Haushalt leben.
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Kosten & Tarife
Die Kosten für die gemeinsame Absicherung von Partnern unterscheiden sich meist nur wenig von Einzelpersonentarifen. Der Beitrag hängt vom gewählten Leistungsumfang und der Deckungssumme ab.
Viele moderne Familientarife beinhalten die Partnerregelung automatisch, sofern beide Personen im selben Haushalt leben.
FAQ – Häufige Fragen
Sind unverheiratete Paare in der Haftpflicht gemeinsam versichert?
Ja, viele Tarife schließen unverheiratete Paare ein, wenn sie dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Brauchen Partner ohne gemeinsamen Haushalt zwei Verträge?
In den meisten Fällen ja, da die gemeinsame Mitversicherung einen gemeinsamen Wohnsitz voraussetzt.
Sind Schäden zwischen Partnern versichert?
Das hängt vom Tarif ab. Viele Versicherer schließen sogenannte Eigenschäden aus.