Partnerregelung

Begriffliche Einordnung

Die Partnerregelung stellt keinen eigenständigen Versicherungszweig dar. Sie bezeichnet vertragliche Bestimmungen, durch die eine partnerschaftlich verbundene Person innerhalb eines bestehenden Versicherungsvertrags einbezogen werden kann.

Abgrenzung zu anderen Personenkreisen

Die Partnerregelung ist von Regelungen zur Haushaltsgemeinschaft oder zu Familienleistungen abzugrenzen. Maßgeblich ist nicht allein das Zusammenleben, sondern die vertraglich definierte partnerschaftliche Beziehung.

Familienleistungen
Haushaltsgemeinschaft

Bedeutung im Haftungsumfeld

Die Partnerregelung betrifft die organisatorische Zuordnung einer weiteren Person innerhalb eines Vertrags. Eine eigenständige oder gemeinsame Haftung entsteht hierdurch nicht automatisch.

Familienhaftpflicht
Privathaftpflicht

Einordnung im Versicherungsumfeld

Im Versicherungsumfeld dient die Partnerregelung der vertraglichen Strukturierung versicherter Personen. Ob und in welchem Umfang eine Berücksichtigung erfolgt, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leistungsumfang

FAQ – Häufige Fragen zur Partnerregelung

Was versteht man unter einer Partnerregelung?

Die Partnerregelung bezeichnet vertragliche Bestimmungen zur Berücksichtigung einer partnerschaftlich verbundenen Person innerhalb eines Versicherungsvertrags.

Ist eine Partnerregelung gesetzlich festgelegt?

Nein, die Partnerregelung ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und nicht aus einer gesetzlichen Vorgabe.

Führt eine Partnerregelung automatisch zu gemeinsamer Haftung?

Nein, eine gemeinsame Haftung entsteht nicht automatisch durch die vertragliche Berücksichtigung eines Partners.

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