Vermögensfolgeschäden – Finanzielle Nachteile als Folge eines Schadens
Vermögensfolgeschäden bezeichnen finanzielle Nachteile, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Sie sind von eigenständigen Vermögensschäden abzugrenzen und werden haftungsrechtlich gesondert eingeordnet.
Einordnung von Vermögensfolgeschäden
Vermögensfolgeschäden entstehen nicht eigenständig, sondern setzen einen vorausgegangenen Personen- oder Sachschaden voraus. Sie betreffen ausschließlich finanzielle Nachteile, die mittelbar aus diesem Grundschaden resultieren.
Eine übergreifende Einordnung von Haftungs- und Versicherungsthemen finden Sie auf Kosten-Versicherung.de.
Haftungsrechtlicher Hintergrund
Haftungsrechtlich werden Vermögensfolgeschäden dem ursprünglichen Schaden zugeordnet. Eine Ersatzpflicht kann nur bestehen, wenn auch für den zugrunde liegenden Personen- oder Sachschaden eine Haftung besteht.
Abgrenzung zu anderen Schadenarten
Vermögensfolgeschäden sind von eigenständigen Vermögensschäden zu unterscheiden, die ohne vorherige Personen- oder Sachschädigung entstehen. Die Abgrenzung ist für die haftungsrechtliche Einordnung maßgeblich.
Einordnung im Versicherungsumfeld
Im Versicherungsumfeld werden Vermögensfolgeschäden regelmäßig zusammen mit dem zugrunde liegenden Personen- oder Sachschaden betrachtet. Ob und in welchem Umfang sie berücksichtigt werden, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen zu Vermögensfolgeschäden
Was sind Vermögensfolgeschäden?
Vermögensfolgeschäden sind finanzielle Nachteile, die als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen.
Unterscheiden sich Vermögensfolgeschäden von Vermögensschäden?
Ja, Vermögensfolgeschäden setzen einen vorherigen Personen- oder Sachschaden voraus, während Vermögensschäden eigenständig entstehen.
Sind Vermögensfolgeschäden automatisch versichert?
Ob Vermögensfolgeschäden berücksichtigt werden, hängt ausschließlich von den vertraglichen Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags ab.