Bauherrenhaftpflichtversicherung – Schutz vor Haftungsrisiken auf der Baustelle

Ein Bauvorhaben birgt viele Risiken – für den Bauherren, Passanten und Bauarbeiter. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu schweren Unfällen und hohen Schadensersatzforderungen führen!

Als Bauherr bist du gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit auf deiner Baustelle zu sorgen. Selbst wenn du eine Baufirma beauftragst, trägst du eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die während der Bauphase entstehen.


Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?

Bauherren haften unbegrenzt
Nach § 823 BGB haftet der Bauherr in voller Höhe und mit seinem gesamten Vermögen für Schäden, die durch das Bauvorhaben entstehen.

💰 Hohe Kosten durch Personen- und Sachschäden
Ein Sturz über ungesicherte Baumaterialien oder ein herabfallendes Gerüstteil kann Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe nach sich ziehen.

Absicherung gegen unberechtigte Forderungen
Falls Dritte unbegründete Schadensersatzansprüche stellen, wehrt die Versicherung diese für dich ab – notfalls vor Gericht.

📌 Beispiel:
Ein Fußgänger wird von einem herabfallenden Ziegel getroffen und fordert Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall. Die Versicherung übernimmt die Kosten!


Welche Schäden deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?

Personenschäden

  • Passanten oder Bauarbeiter verletzen sich durch ungesicherte Baustellenbereiche.
  • Kinder betreten die Baustelle und erleiden einen Unfall.

Sachschäden

  • Ein Sturm weht Baugerüste um und beschädigt parkende Autos.
  • Durch Erdarbeiten entstehen Schäden an benachbarten Gebäuden.

Vermögensschäden

  • Ein Nachbar kann sein Geschäft wegen Baulärm nicht betreiben und fordert Entschädigung.

📌 Nicht versichert:

  • Schäden an der eigenen Baustelle oder dem Neubau selbst (dafür ist eine Bauleistungsversicherung nötig).

Wer braucht eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

 🏗  Private Bauherren – Wer ein Haus oder einen Anbau errichtet, trägt Verantwortung für die Baustelle.
🏢 Gewerbliche Bauherren – Unternehmer, die Bauprojekte planen oder umsetzen.
🔨 Modernisierer & Sanierer – Auch bei Umbauten, Erweiterungen oder Abrissen besteht ein Haftungsrisiko.

📌 Tipp: Manche Wohngebäudeversicherungen beinhalten eine Bauherrenhaftpflicht für kleinere Bauvorhaben bis ca. 10.000 – 50.000 €. Prüfe, ob du bereits versichert bist!


Typische Schadensfälle – Beispiele aus der Praxis

🔹 Unfall durch ungesicherte Baustelle
Kinder betreten eine schlecht gesicherte Baustelle und verletzen sich. Die Versicherung übernimmt Arztkosten und Schmerzensgeld.

🔹 Schäden durch Bauarbeiten
Beim Graben wird eine Gasleitung beschädigt, es kommt zu einem Feuerwehreinsatz. Die Versicherung zahlt den Schaden.

🔹 Baumaterial fällt auf parkendes Auto
Durch eine Windböe stürzt Baumaterial auf ein geparktes Auto. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten.


Was kostet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Die Kosten hängen ab von:

💰 Bausumme (je höher die Baukosten, desto höher der Beitrag)
💰 Art des Bauvorhabens (Neubau, Umbau, Sanierung)
💰 Versicherungssumme (empfohlen: mindestens 5 – 10 Millionen Euro)

📌 Richtwerte:

  • Kleine Bauprojekte (bis 100.000 € Bausumme): ca. 80 – 200 €
  • Größere Bauprojekte (bis 500.000 € Bausumme): ca. 250 – 500 €
  • Gewerbliche Bauprojekte: individuell kalkuliert

💡 Tipp: Manche Versicherer bieten eine einmalige Prämie für die gesamte Bauzeit an – eine günstige Alternative zu Jahresverträgen!


Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen – So geht’s!

✅ 1. Baukosten und Versicherungsbedarf berechnen
✅ 2. Angebote vergleichen und Versicherung abschließen
✅ 3. Sicherstellen, dass Baustelle gesichert ist (Schilder, Absperrungen, Beleuchtung)

📌 Jetzt Baustelle absichern!
Schütze dich vor hohen Haftungsrisiken während deines Bauprojekts – forder jetzt ein individuelles Angebot für deine Bauherrenhaftpflichtversicherung an!

 

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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.