Privathaftpflichtversicherung
Diese Privathaftpflichtversicherung bietet Sicherheit und Schutz, wenn es darauf ankommt.
Ob als Familie, Paar, Single oder Alleinerziehende – Schutz für jede Lebenssituation.

Versicherungsumfang
Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers sowie aller mitversicherten Personen aus den Gefahren des täglichen Lebens mit Versicherungssummen bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche sowie die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigen Schadenersatzverpflichtungen.


Vorteile im Premiumschutz

Mitversicherung zahlreicher Leistungsinhalte bis zur Versicherungssumme
• Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel
• Best-Leistungs-Garantie
• Update-Garantie
• Besitzstandsgarantie
• Forderungsausfalldeckung
• Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Sachschäden
• Mietsachschäden für Mobilien und Immobilien
• Schäden durch deliktsunfähige Personen
• Gefälligkeitshandlungen
• Be- und Entladeschäden
• Betankungsschäden
• Private und erlaubte Haltung wilder Tiere inklusive Wiedereinfangkosten
• Neuwertentschädigung für Eigen- und Drittschäden bis 10.000 Euro inkl. Mehrleistung bei nachhaltiger Neuanschaffung
• Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung
• Mietsachschäden an Elektrofahrrädern bis 10.000 Euro und E-Scootern bis 1.000 Euro (Selbstbehalt 150 Euro)
• Opferhilfe bis 50.000 Euro

Premiumschutz

– Vermietung von Wohneinheit/Ferienhaus außerhalb Europas
– Folgeschäden durch versicherten Verlust privater Schlüssel
– Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung

Topschutz

– Eltern in Pflegeeinrichtungen
– Halten oder Hüten von wilden Tieren
– Betankungsschäden

Smartschutz

– Forderungsausfalldeckung
– Mietsachschäden an beweglichen Sachen
– Nicht versicherungspflichtige Fahrzeuge

Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.